Die Vorsitzende verliest den eingegangen Brief des Staatssekretärs Günter Kern vom 12.02.2014.

 

Er bezieht sich auf die offenen Fragen des Anschreibens vom 13.12.2013, in dem  eine mögliche Höhenreduzierung der geplanten Brücke durch eine Verschiebung und einer zusätzlichen Stütze angesprochen wurde. Eine weitere Frage stellte sich zum Kostenrahmen.

 

Nach zwischenzeitlicher Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) übermittelt Herr Kern die Informationen, dass die Verschiebung der Variante B nach Osten der vom LBM dargestellten Variante D entspricht und aus verschiedenen Gründen (auch wegen der Kosten) einvernehmlich beim Vortrag des LBM in Dammheim im November 2013 ausgeschlossen wurde.

 

Eine weitere Stütze bei Bauwerk 3 zwischen den beiden Zufahrten des Richtungsanschlusses A65/B272 in Richtung Karlsruhe innerhalb der Variante B hätte zur Folge, dass die Stützweite von Bauwerk 3 geringfügig verringert und eine vergleichbare Größenordnung erhält wie bei der Planfeststellungsvariante. Dadurch wird zwar die Überbauhöhe des Bauwerkes geringer, eine weitere Absenkung der Höhenlage östlich der Autobahn ist damit allerdings nicht möglich, weil die zulässige Mindestlängsneigung dieses Trassenabschnittes bereits überschritten ist. Hintergrund hierfür sind die aus technischer Sicht zu beachtenden Parameter. Weiterhin sind insbesondere auch die Sichtweiten zu berücksichtigen. Außerdem wäre zusätzlich eine Verlegung der Rampe Karlsruhe – Speyer notwendig, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von rund 750.000€ entstehen würden.

 

Die Kosten für die Variante B mit einer zusätzlichen Stütze würden bei insgesamt 8,25 Mio. € liegen und damit den Kostenrahmen sprengen. Die Planfeststellungsvariante liegt kostenmäßig bei rund 5,7 Mio. €.

 

Zusammenfassend ist aus technischer Sicht festzuhalten, dass sich durch eine zusätzliche Mittelstütze keine nennenswerten Verbesserungen hinsichtlich einer Reduzierung der Höhenlage des Bauwerks ergeben. Die Kosten für eine zusätzliche Mittelstütze steigen gegenüber der Planfeststellungsvariante allerdings deutlich an.

 

Hinsichtlich der angeregten Vorstellung der überprüften Planungsvarianten im Rahmen einer weiteren Bürgerversammlung, kann Herr Kern aufgrund seiner erst kurzen Amtszeit keine Auswahltermine im März benennen.

 

Der Ortsbeirat diskutierte über das Antwortschreiben und findet die Antwort bezüglich der ausstehenden Bürgerversammlung inakzeptabel, da im Herbst mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Es stellt sich die Frage nach dem Bauablauf.

 

Es soll ein Anschreiben an Herrn Kern erfolgen.