Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Resolution zum Gesetzentwurf für ein“ Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine“ in der vorgelegten Form.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 5. März 2014, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron begründete den Antrag. Die Gremien des Landtages würden derzeit das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände beraten. Darüber habe Herr Dr. Heckel in der Mitgliederversammlung des Freundeskreises berichtet. Es sei Eile geboten, da das Gesetz in der kommenden Woche im Landtag beraten werde. Deshalb habe man um Beratung schon im Hauptausschuss gebeten. Die fachlichen Hintergründe in dem Antrag seien von den beiden Zoodirektoren. Es gebe gute Gründe, unseren Zoo von diesem Gesetz auszunehmen. Sein Wunsch sei, dass der Hauptausschuss ein möglichst klares Votum zu dieser Resolution abgebe. Die Dinge seien im Fluss. Der Umweltausschuss habe heute getagt und es scheine so zu sein, dass die beiden wissenschaftlichen Zoos Neuwied und Landau von dem Gesetz ausgenommen werden. Die beiden Regierungsfraktionen werden wohl einen solchen Änderungsantrag stellen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass dieser Gesetzentwurf unsinnig und kontraproduktiv sei und schleunigst verschwinden sollte. Die Resolution hingegen sei schizophren, paradox und rechtlich bedenklich. Es sei paradox, heute im Ausschuss einen Gesetzentwurf zu verabschieden und gleichzeitig zu sagen, dass man in der parlamentarischen Beratung einen Teil wieder herausnehmen werde. Das ganze Gesetz sei rechtlich bedenklich. In allen Anhörungen hätten Experten ihre Bedenken klar gemacht. Betroffen seien ja auch nicht nur die Zoos, sondern auch Landwirte mit Tierhaltung und auch Tierheime. Der Stadtrat sei nicht der Reparaturbetrieb der Landesgesetzgebung. Das Gesetz sei großer Mist. Mit der Resolution beantrage man, einen kleinen Teil dieses Mistes zu beseitigen. Dem werde sich die CDU-Fraktion nicht verweigern.

 

Ratsmitglied Freiermuth war ebenfalls verwundert über die Diskrepanz zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der SPD vor Ort, die diese Resolution einbringe. Wobei die Inhalte durchaus nachvollziehbar seien. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Resolution zu.

 

Ratsmitglied Silbernagel stellte fest, dass der Gesetzentwurf bereits am

10. September 2013 von der Landesregierung eingebracht worden sei. Ein großer Teil dieser Resolution sei wörtlich aus der Stellungnahme des Zoos Neuwied abgeschrieben. Wenn man sich der Meinung von Neuwied anschließen wolle, dann solle man dies auch schreiben, abschreiben sei zu einfach. Es stelle sich auch die Frage, wie man mit dem Reptilium umgehe. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme nur zu, wenn es eine schriftliche Erklärung gebe, dass Neuwied damit einverstanden sei.

 

Ratsmitglied Marquardt war überrascht über diesen Antrag der SPD-Antrag. Er gehe davon aus, dass sich die Landesregierung über einen solchen Gesetzentwurf zuvor Gedanken gemacht habe. Er sehe sich als Laie auf diesem Gebiet und nicht als Kontrolleur des Zoos. Ein Gesetz habe nach seiner Meinung für alle zu gelten. Die UBFL-Stadtratsfraktion lehne die Resolution ab.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron stellte nochmals klar, dass er das Zitat ganz bewusst in den Bezug zur Stellungnahme aus Neuwied gesetzt habe.

 

Ratsmitglied Hott erklärte, dass dies inhaltlich zu unterstützen sei. Neu sei allerdings, dass leitende städtische Mitarbeiter über Fraktionen zu Resolutionen aufrufen.      


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen: