Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die in der Anlage 1 aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3s LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die hierin genannten Flächen sind in den beiliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. Februar 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss einstimmig: