Sitzung: 18.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/070/2014
Gemäß § 36 des
Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die in der Anlage 1 aufgeführten
Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3s LStrG) dem öffentlichen Verkehr
gewidmet.
Die hierin genannten
Flächen sind in den beiliegenden Lageplänen gekennzeichnet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. Februar 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss einstimmig: