Der Vorsitzende begrüßt als Berichterstatter den Beigeordneten und Umweltdezernent Rudi Klemm, Thomas Scholly (Leiter der Ordnungsabteilung), Ralf Bohde (Umweltamt) und Gregor Hayn (Rechtsabteilung). Sodann übergibt er das Wort an Herrn Klemm.

Herr Klemm fasst den Sachverhalt zusammen. Seit Jahren beschäftigt sich Herr Bohde mit dem problematischen Thema Sülzloch. Der Sülzlochweg (Fußweg zur Bornergasse) ist teilweise öffentliches Gelände, teilweise Privatbesitz einer Eigentümergemeinschaft mit vier Personen. Viele Jahrzehntelang war dieser Weg frei begehbar, bis einer der Grundbesitzer diesen mit einer Tür sperrte, sodass die Bürger einen Umweg über die Böchinger Straße oder die Max-Slevogt-Straße machen müssen um in die Bornergasse zu gelangen. Er schildert die Bemühungen der Stadt, die die Probleme bezüglich Haftung, Wegherstellung und die Wasserläufe zu lösen versuchte. Die Stadt bot den Eigentümern an, alle Kosten, der Sicherungsmaßnahmen, Befestigung des Bachlaufs sowie des Fußweges durchzuführen und die Kosten zu übernehmen. Doch wurden alle Vorschläge nicht akzeptiert. Das letzte Gespräch (mit negativem Ergebnis) mit den Eigentümern hat im November 2013 stattgefunden.

Herr Klemm übergibt das Wort an Herrn Bohde.

Herr Bohde erklärt, dass er für den Bereich Gewässerunterhalt zuständig ist und daher auch in die Angelegenheit involviert sei. Der Bach fliest überwiegend auf privatem Grund. Der obere Teil des Verbindungsweges ist öffentlich, der untere Teil privat. Ausgangslage für die Problematik war, dass durch die Verschlechterung des Fußweges und durch das Abbrechen der Uferbefestigung festgestellt wurde, dass die Anlieger des privaten Teils haftbar sein könnten. Es haben mehrere Gespräche mit den Eigentümern stattgefunden. Der städtische Teil des Weges wurde saniert. Der Versuch mit den Anliegern im unteren Teil eine Lösung bezüglich des Unterhalts und der Verkehrssicherheit zu finden, gestaltete sich sehr schwierig. Es wurden Verträge und Vereinbarungen ausgearbeitet, die mehrfach überarbeitet und angeglichen wurden. Die Pflichten würden bei der Stadt liegen und die Stadt hätte sich bereit erklärt, die Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Kurz vor der Unterzeichnung des Vertrages / der Vereinbarung entschloss sich ein Anlieger, sein Einverständnis nicht zu unterzeichnen. Bezüglich der Absperrung erklärte Herr Bohde, dass die Stadt in diese private Maßnahme nicht eingreifen kann.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bohde und übergibt das Wort an Herrn Hayn von der Rechtsabteilung.

Herr Hayn macht deutlich, dass die Stadt nur sehr schwer in das Eigentum der privaten Eigentümer eingreifen und die Sperrung des Weges beseitigen kann.

Daher liegt es an den Eigentümern, wer den Weg benutzen darf.

Eine Möglichkeit bestehe jedoch, da der Weg „schon immer“ (ca. 100 Jahre) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestanden hat. Ist nämlich ein Weg seit jeher von jedermann als öffentlicher Weg benutzt worden und kann dies die Vermutung begründen, dass die Widmung als öffentlicher Weg –ausdrücklich oder stillschweigend- in gehöriger Weise stattgefunden hat. Man nennt dies Widmung kraft unvordenklicher Verjährung. Als notwendige Dauer einer Benutzung ist grundsätzlich ein Zeitraum von 40 Jahren zu Grunde zu legen, für den die Benutzung nachgewiesen werden muss. Für diese 40 Jahre darf keine gegenteilige Erinnerung an einen anderen Rechtszustand bestehen („seit Menschengedenken“). Die Unvordenklichkeit einer widerspruchslosen Benutzung eines „alten Weges“ durch die Allgemeinheit ersetzt den konkreten Nachweis der Öffentlichkeit des Weges. Wenn keine einvernehmliche Lösung mit der Eigentümergemeinschaft erzielt werden kann, wäre evtl. zu prüfen ob der Gemeingebrauch auf der Grundlage der Widmung Kraft unvordenklicher Verjährung sichergestellt werden kann, wobei wegen der Einschränkung des Privateigentums hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung (Zeugen, Urkunden) gestellt werden. Im Zweifel wird keine öffentliche Straße angenommen. Herr Klemm macht deutlich, dass jeder der Eigentümer auf den gesamten Teil des privaten Weges Anspruch hat, nicht nur auf den an seinem Grundstück angrenzenden Teil. Es ist vergleichbar mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Der Vorsitzende beteuert, dass der Ortsbeirat sich die Entwicklung des Sachverhaltes anders gewünscht hätte und bedauert den aktuellen Zustand. Der Weg soll erhalten bleiben und man sollte nichts unversucht lassen um eine Lösung der Begehbarkeit herbeizuführen. Herr Klemm macht nochmals deutlich, dass die Stadt sich in den Verträgen bereit erklärt hat, alle anfallende Kosten zu übernehmen sowie die Verkehrssicherheit und die Beschilderung. Die Anlieger hätten keine Nachteile und Kosten gehabt.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Fragerunde für den Ortsbeirat.

 

Ortsbeiratsmitglied Klaus Nohr (CDU) fragt nach, ob es für eine Einigung notwendig ist, dass alle vier Eigentümer ihre Zustimmung geben, oder ob auch drei ausreichen würden.

Herr Hayn antwortet, dass eine 100 % Zustimmung notwendig ist. 

 

Ortsbeiratsmitglied Hans Volkhardt (FWG) bittet darum zu prüfen, ob das Gewohnheitsrecht zutrifft. Er würde ein weiteres Gespräch mit der Anliegergemeinschaft durch die Stadt befürworten.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Stadt auch bereit ist den Geländeerwerb der Eigentümergemeinschaft zu übernehmen, was bislang bei den Grundstücksbesitzern keine Zustimmung fand. Ein erneutes Gesprächsangebot an die Eigentümergemeinschaft wird erfolgen, aber es müssten letztendlich Ziel führende Ergebnisse erreicht werden.

 

Auch Ortsbeiratsmitglied Hans-Peter Baur (SPD) bejaht ein erneutes Gesprächsangebot an die Eigentümergemeinschaft um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Stadtratsmitglied Sonja Baum-Baur (SPD) erklärt, dass der komplexe Sachverhalt der Grund für den Antrag der SPD war, den

Punkt 2 von der Tagesordnung zunehmen, da ein Anlieger an der Sitzung nicht anwesend sein kann. Es habe ein längeres Telefonat mit ihm gegeben bei dem er den Wunsch äußerte einen „runder Tisch“ mit allen Beteiligten einzuberufen. Nach heutiger Rücksprache mit dem Ortsvorsteher habe die SPD Fraktion beschlossen, den Antrag vom 24.03.2014 zurückzunehmen.

Herr Klemm verweist auf das Gespräch im November 2013, bei dem einer der betroffenen Anlieger nicht anwesend war. Grundsätzlich ist die Stadt für ein erneutes Gespräch offen. Es muss aber auch der ernsthafte Wille vorhanden sein eine Lösung zu finden. Die Stadt ist bestrebt im Sinne der Bürger in dieser Angelegenheit weiter zu kommen.

 

Ortsbeiratsmitglied Anton Grünwald (CDU) erkundigt sich, ob der Graben dennoch hergestellt wird.

Herr Bohde bejaht die Frage.

Ortsbeiratsmitglied Hans-Peter Baur (SPD) fragt nach, ob die Anlieger die Herstellung verweigern können.

Herr Klemm stellt klar, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe der Stadt handelt, die von den Anliegern nicht verweigert werden kann und auch die Kosten nach jetziger Sachlage von der Miteigentümergemeinschaft zu bezahlen sind.

 

Nachdem die große Anzahl der Bürgerschaft in der Fragestunde keine Fragen zu dem brisanten Thema Sülzloch gestellt hat und die Berichterstattung abwarten wollte, bittet der Vorsitzende den Ortsbeirat, Fragen der Einwohner zuzulassen. Der Ortsbeirat ist damit einverstanden und stimmt einstimmig zu.

 

Viele Betroffene der Sitzung wollen die Situation so nicht mehr hinnehmen. Warum einer der Grundbesitzer den Weg verbarrikadiert hat, konnten die anwesenden Bürger sich nicht erklären. .

 

Frau Simon stellt die Behauptung auf, dass von Seiten der Stadt keine Verträge ausgearbeitet wurden.

Dem widersprechen Herr Bohde und Herr Klemm. Die Verträge die vorliegen wurden mit allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft ausgearbeitet.

 

Herr Hartmann richtet an Herrn Hayn die Frage, ob die Widmung kraft unvordenklicher Verjährung der Zustimmung der Anlieger bedarf.

Herr Hayn erklärt, dass die Widmung festgestellt werden muss. Im Archiv der Stadt gibt es alte Lagepläne, in denen der Weg eingezeichnet ist. Es werden sehr hohe Beweisanforderungen gestellt. Wenn diese erfüllt werden können, kann der Weg als öffentlich gewidmet werden. Die Feststellung bedarf keiner Genehmigung der Anlieger.

Herr Hetzler fragt kritisch nach, warum diese Prüfung nicht gemacht wurde.

Herr Hayn stellt dar, dass dies eine politische Sache ist. In erster Linie wurde versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Hierzu merkt Herr Klemm an, dass die Stadt für ein erneutes Gespräch offen ist. Wenn dann keine Lösung erzielt werden kann, ist der Ortsbeirat aufgefordert über die Feststellung zu beschließen.

Ortsbeiratsmitglied Klaus Nohr (CDU) spricht sich dafür aus, in der nächsten Sitzung des Orstbeirates am 30.04.2014 über die Prüfung der Widmung Kraft unvordenklicher Verjährung zu beschließen, falls ein erneutes Gespräch nicht fruchtet und der Verbindungsweg zwischen der Bornergasse und dem Sülzlochweg für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht.

 

Frau Simon hält daran fest, dass der Teil des Weges, welcher jetzt nicht begehbar ist, Eigentum von Herrn Hoos sei. Der Weg sollte vermessen werden.

 

Herr Braun will wissen, ob südlich der Bornergasse ein Verbindungsweg vorhanden war. Der Vorsitzende erklärt, dass er sich erinnern kann, dass Verbindungspfade vorhanden waren. Wie weit diese Pfade jedoch durchgegangen sind, ist nicht mehr nachvollziehbar.

 

 

Nach einer umfangreichen Frage- und Diskussionsrunde bedankt sich der Vorsitzende bei den Berichterstattern. In Absprache mit dem Beigeordneten Herrn Klemm wird man mit allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft noch mal Kontakt aufnehmen und weitere Gespräche führen.

 

 


Das Gremium beschloss