Beschlussvorschlag:

1.              Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 7 sowie § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

2.              Dem bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB zum Ausbau des Fuß- und Radweges „Queichpromenade“ wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.03.2014, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf signalisierte Zustimmung von Seiten der SPD-Stadtratsfraktion.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte, wie hoch die Kosten sind, die auf die Stadt zukommen.

 

Herrn Bernhard erläuterte, dass die noch anstehenden Investitionskosten für die Queichpromenade (Pflasterstreifen, Grünstreifen, Lückenschluss der Queichmauer, Geländer und Bäume) mit 400.000 € im Haushalt veranschlagt sind. Zudem muss die bestehende Queichmauer aus Unterhaltsmitteln saniert werden. Die Queichpromenade war Bestandteil eines Förderbescheides aus dem Jahre 2009. Durch die spätere Umsetzung, bedingt durch den verzögerten Bau der angrenzenden Bebauung, konnten keine Fördermittel abgerufen und die Maßnahme muss neu beantragt werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns liegt vor. Vor der Einreichung des Förderantrags wird die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geprüft.

 

Ratsmitglied Frau Brunner äußerte sich ebenfalls positiv zu dieser Vorlage und signalisierte Zustimmung für ihre Fraktion.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl teile diese Meinung. Die Maßnahmen sind eine enorme Aufwertung für dieses Gelände dort.

 

Der Vorsitzende stimmte dem zu. Hier wurde von allen Beteiligten hervorragende Arbeit geleistet.

 

 

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: