Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Bebauungsplan C 33 „Am Bürgergraben“ – 1. Änderung in der Fassung vom März 2014 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes C 33 „Am Bürgergraben“ – 1. Änderung in der Fassung vom März 2014 mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung und den zugrunde liegenden Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.03.2014, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl teilte mit, dass sie dieses Gebiet für eine Bebauung nicht geeignet halte. Sie fragte, warum man auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet hat, ob die „Häuslebauer“ über die ganzen Einschränkungen die auf sie zukommen informiert wurden und ob sie bereit sind, diese Preise trotzdem zu zahlen.

 

Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, dass über dieses Thema bereits mehrfach informiert wurde und dass ein Bebauungsplan immer mit Einschränkungen verbunden ist, da diese regeln wie und was gebaut wird.

 

Herr Kamplade erläuterte ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Schlimmer, dass das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung genau regle, ab wann  solche Prüfungen zwingend oder auf Nachweis im Einzelfall erforderlich sind. Beide Kategorien treffen hier nicht zu, da es zum Einen um eine Wohnnutzung geht und zum Anderen ist die Flächengröße so gering, dass dieses aufwändige Verfahren vom Gesetzgeber nicht als erforderlich angesehen wird. Die Bereitschaft der Grundstücksinteressenten zum Kauf ist und bleibt vorhanden, da es sich um einen Topstandort handelt. Die Einschränkungen seien auch nicht ungewöhnlich, im Quartier Vauban hatte man die gleichen Festsetzungen getroffen.

 

Ratsmitglied Frau Brunner teilte mit, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde. Dagegen stimmen werde sie diesmal nicht, da die Stadt bereits einiges an Kosten für diese Planungen auf sich genommen hat. Sie und ihre Fraktion werden sich demnach nicht mehr in den Weg stellen.

 

Die Ratsmitglieder Herr Dr. Leydecker und Herr Pfaffmann signalisierten Zustimmung.

 

Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag:

 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag: