Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

sich in der Turn- und Festhalle an den Kosten der Erneuerung der Windfangholztür mit 1.500 € über das Ortsbezirksbudget II zu beteiligen.

 


Laut dem Vorsitzenden sei im Rahmen des Gebäudeunterhalts vorgesehen, die folgenden Maßnahmen durchzuführen:

1. Einbau von vier wasserlosen Urinalen in die Herrentoilette einschließlich der erforderlichen Fliesen- und Anstricharbeiten

2. Erneuerung der inneren Windfangholztür.

 

Bezüglich deren Notwendigkeiten, insbesondere was die Erneuerung der Windfangholztür angehe, hätten Herr Götz, Leiter des Gebäudemanagements, und der Vorsitzende unterschiedliche Meinungen.

Der Einbau der Urinale koste ca. 9.000 € und die Erneuerung der Windfangtür ca. 6.000 €. Die beiden Maßnahmen kämen somit auf ca. 15.000 €. Er habe, so der Vorsitzende, in Aussicht gestellt, aus dem Ortsbezirksbudget II einen Betrag beizusteuern.

 

Bezüglich der westlichen Sportplatzeinfahrt finde am 08.04.2014 um 10 Uhr ein Ortstermin mit Frau Schneider, Amt für Schulen, Kultur und Sport, statt. Es bestünden ihrerseits Zweifel, ob die Feuerwehrzufahrt mit dem dortigen Tor noch notwendig sei, oder ob der Zaun geschlossen werden sollte, berichtete der Vorsitzende.

Ortsbeiratsmitglied Möckli wandte ein, dass diese Zufahrt wegen mehrerer feuerwehrtechnischer Kriterien unbedingt erhaltenswert sei.

Außerdem werde beim Energie-Südwest-Cup oder bei anderen Laufdisziplinen dieser Durchgang für den Zieleinlauf benötigt, was auf der Lindenbergstraße (L 512) aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei, ergänzte der Vorsitzende.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder berieten sich über die Höhe einer finanziellen Beteiligung an den Maßnahmen des Gebäudeunterhalts über das Ortsbezirksbudget II. Beim Urinaleneinbau sahen sie keine Notwendigkeit, weil dieser absolut erforderlich sei, um die anachronistische Pinkelwand und –rinne endlich zu beseitigen. Bei der Windfangholztür sei auf Vorschlag von Stadtratsmitglied Pfaffmann die finanzielle Beteiligung als Orientierungshilfe nach den üblichen Förderungsprozentsätzen der Stadt (i. d. R. 80 % Land, 20 % Stadt) zu bemessen.


Der Ortsbeirat beschloss mehrheitlich bei einer Nein-Stimme