Der Vorsitzende  informierte, dass zur Frage des Lärmschutzes im Zuge des Ausbaus der B 10 lediglich ein Schreiben von Herrn Minister Lewentz an die Bürgerinitiative vorliegt. Auf Rückfrage sei ihm versichert worden, dass ein Schreiben an die Stadt Landau unterwegs sei. Dies sei aber bis heute noch nicht zugegangen.

 

Ratsmitglied Lerch erinnerte daran, dass der Stadtrat bereits 2013 diese Resolution beschlossen habe. Er halte es für bemerkenswert, dass der Oberbürgermeister selbst auf mehrfache Nachfrage bis heute keine Antwort erhalten habe. Er müsse schon ernsthaft fragen, ob man vom Land ernst genommen werde.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass man sich Sand in die Augen streue wenn man glaube, mit ein paar mehr Lärmschutzwänden könne man das Projekt stemmen. Der Stadtrat sei in großer Mehrheit gegen diesen Ausbau. Wenn das Land den Konflikt wolle, dann könne es ihn bekommen. Notfalls müsse man eben klagen.

 

Ratsmitglied Schröer machte deutlich, dass das Teilstück planfestgestellt sei. Die Frage sei, ob dieses planfestgestellte Teilstück den Regeln des neuen Bundesverkehrswegeplanes unterstellt werde. Dies sollte man bei der Landesregierung nochmal erfragen.

 

Der Vorsitzende sicherte zu,  dass er das Schreiben des Ministers unmittelbar nach Eingang den Fraktionen zur Verfügung stellen werde.

 

Beigeordneter Klemm beantwortete die Fragen der CDU-Stadtratsfraktion zur Queichrenaturierung. Er werde dies auch noch schriftlich den Fraktionen zustellen. Die Fragen und die Stellungnahme ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsmitglied Dr. Migl wollte wissen, ob die Stadtverwaltung informiert sei, das die Firma Daldrup alle Unterlagen eingereicht hat um bei der Ursachensuche für die Bodenbewegungen weiter zu kommen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass der Verwaltung nichts bekannt sei. 


Das Gremium beschloss