Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Beitritt der Stadt Landau in der Pfalz zur „Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz“ kurzfristig zu erklären.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt bei den örtlichen freien Trägern ebenfalls für den Beitritt zur Vereinbarung zu werben, sofern diese mit Ihren Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe von der Rahmenvereinbarung erfasst werden.
  3. Die Auszahlung von Fördermitteln / Ko-Finanzierungen / Zuwendungen / Zuschüssen und vergleichbarer öffentlicher Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird ab 1. Januar 2015 an die Voraussetzung geknüpft, dass der Empfänger bis zu diesem Zeitpunkt seinen Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt hat, sofern in seinem Auftrag Personen ehren- oder nebenamtlich tätig sind, deren Tätigkeit von der Rahmenvereinbarung erfasst wird.

 

 


Der Vorsitzende verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage. Herr Schönhöfer informiert mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation über die Rahmenvereinbarung zu § 72 a SGB VIII. Eine Ausfertigung wird mit der Niederschrift zugesendet.

Herr Dawo ist der Ansicht, dass das Prüfschema missverständlich und oberflächlich sei. Bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen sowie bei behinderten Menschen müssten strengere Regelungen gelten und grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Rahmenvereinbarung das Ergebnis der Abstimmung zwischen vielen Beteiligten sei. Die Vereinbarung sei ein erster Schritt, um Erfahrungen zu sammeln und könne jederzeit wieder im Jugendhilfeausschuss beraten und verändert werden.

Herr Eisenstein ergänzt, dass die Vereinbarung nur für ehrenamtliche Helfer und Betreuer bei Vereinen und Verbänden der freien und verbandlichen Jugendarbeit gelte. Sie sei ein Kompromiss, um diese nicht zu verprellen. Für die Betreuung in Einrichtungen und Institutionen gelten die strengeren Vorschriften des SGB VIII.

Frau Vogler findet es gut, dass endlich Regelungen getroffen werden. Sie glaubt, dass die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses keine Hürde darstellen würde.

Herr Herdel und Frau Scharhag erwähnen, dass Mitarbeiter des Sportbundes Pfalz sowie alle Übungsleiter einen Verhaltenskodex unterschreiben müssen. Frau Scharhag findet den Vorschlag praktikabel.

Frau Schneider-Roth interessiert der Unterschied zwischen erweitertem Führungszeugnis und „einfachem“ Führungszeugnis. Der Vorsitzende antwortet, dass dies von dem jeweiligen Vergehen und der Verurteilung abhänge.

Auf Nachfrage von Frau Klein erläutert er, dass die Prüfung durch den jeweiligen Verband erfolge und alle 5 Jahre stattfinden solle. Den Vereinen stehe es offen, zusätzliche Erklärungen zu verlangen.

Herr Schlimmer-Bär erkundigt sich nach dem Datenschutz bei der Einsichtnahme und Archivierung. Herr Eisenstein antwortet, dass die datenschutzrechtliche Problematik noch geregelt werden müsse.


Anschließend bittet der Vorsitzende um Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.