Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 28. April 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Bei der Planung des Aussichtsturmes habe man sich der Herausforderung Barrierefreiheit gestellt. Ein temporärer Aufzug für die Zeit der Landesgartenschau sei auf dem Weg gewesen. Nach einer Anfrage bei einer Fachfirma seien hierfür Kosten von 150.000 Euro angesetzt worden. Konkrete fachliche Berechnungen hätten nun aber Kosten von 340.000 Euro ergeben. Diese Kosten allerdings stünden nicht im Verhältnis. Grundsätzlich wolle er nochmals betonen, dass man Barrierefreiheit und die Einbindung von Menschen mit einer Gehbehinderung sehr ernst nehme. Das Land bitte darum, den Beschluss heute nicht zu fassen. Ebenso würde das Land einen Beschluss mittragen, der den Betrag auf 150.000 Euro begrenze. Man müsse überlegen, was man mit diesem Betrag dann mache. Dies könne auf dem Gelände der Landesgartenschau erfolgen oder für Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Stadt eingesetzt werden. Er schlage vor, den Vorschlag des Landes mitzugehen. Man brauche heute nicht zu beschließen.

 

Ratsmitglied Dr.Ingenthron betonte, dass es das Ziel bleibe eine möglichst barrierefreie Landesgartenschau anzubieten. Die jetzige Diskussion wäre nicht notwendig gewesen, wenn das ursprüngliche Kostenverhältnis als Ausgangslage geblieben wäre. Man müsse die Frage stellen, was uns ein barrierefreies Landau wert sei. Diese Frage werde aber nicht nur an diesem Turm bewertet, sondern letztlich in der gesamten Stadt. Nun gelte es darüber nachzudenken, welche Lösungen beim Aussichtsturm möglich seien. Ernsthaft prüfen sollte man beispielsweise den Einbau eines Hublifts im Inneren des Turms. Vielleicht könne dies ein denkbarer Kompromiss sein. Es wäre ein gutes Signal, die Tür heute nicht zuzuschlagen. Die sicher gut gemeinte Idee einer Videoübertragung halte er nicht für gut. Diesen Vorschlag sollte man schnell beerdigen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass man so viel Barrierefreiheit wie möglich in der Stadt und auf dem Gelände der Landesgartenschau. Wichtig sei es aber, die Betroffenen einzubeziehen. Hier sei es, wie in allen Lebensbereichen, wichtig, einen effizienten Einsatz für begrenzte Mittel zu finden. Da stelle sich schon die Frage, ob 340.000 Euro für eine einzelne temporäre Maßnahme effizient seien. Es sei daher durchaus sinnvoll, den ursprünglichen Betrag von 150.000 Euro zu nehmen und mit den Betroffenen über einen sinnvollen Einsatz dieser Mittel zu sprechen. So würde sich die CDU beispielsweise sehr einen Plattenbelag auf der Südseite des Rathausplatzes wünschen. Die CDU-Stadtratsfraktion habe kein Problem, den Beschluss heute nochmal auszusetzen.

 

Ratsmitglied Schröer war der Auffassung, dass das Kind in den Brunnen gefallen sei. Dieser Aussichtsturm sei von Anfang an ohne Aufzug geplant gewesen. Damit habe man sich gegen einen großen Teil der Bürger mit Beeinträchtigungen entschieden. Diese Entscheidung sei falsch gewesen. Nun sei das ganze ja auch noch in den Förderbescheid eingebunden. Geld bekomme man also nur, wenn dieser Aufzug gebaut werde. In der Sitzungsvorlage sei dies aber so nicht erwähnt. Sie sei froh, dass das Land nun diesen Vorschlag mache.

 

Ratsmitglied Volkhardt betonte, dass dieses Thema sehr stark polarisiere. Zunächst müsse man feststellen, dass der Turm steht. Ob der Aufzug gebaut werde, müsse man nun entscheiden. Zwischen einem klaren Ja oder Nein gebe es aber noch einiges dazwischen. Seiner Meinung nach gäbe es Möglichkeiten, das Geld auch für nachhaltigere Projekte in der Stadt zu verwirklichen. Dieser wäre sicherlich sinnvoller, als 340.000 Euro in einen Aufzug zu stecken, der nach 6 Monaten wieder abgerissen werde. Er sei dafür, den Beschluss zu verschieben und mit dem Land zu verhandeln. Dies sei das Beste, was man heute tun könne.

 

Ratsmitglied Dr. Wissing war der Meinung, dass dies nicht gut gelaufen sei. Mit dem Betrag von 340.000 Euro könnte man den Alltag vieler behinderter Menschen sehr viel nachhaltiger verbessern, als mit einem Aufzug für 6 Monate.

 

Ratsmitglied Marquardt unterstrich, dass für die UBFL Barrierefreiheit im öffentlichen Leben eine Selbstverständlichkeit sei. Es stelle sich die Frage, warum die Ausschreibung für den Aufzug erst jetzt vorgenommen worden sei. Man müsse sich fragen, wo denn der Aufsichtsrat der Landesgartenschau gewesen sei. Wie

Man dann auch noch einen schiefen Turm bauen könne, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Ein schiefer Turm sei immer teurer als ein gerader Turm. Es wäre jetzt ein falsches Signal, bei der Barrierefreiheit Geld einzusparen. Von daher sei es sehr erfreulich, dass das Land hier andere Signale setze.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man einige schlichtweg falsche Behauptungen so nicht stehen lassen könne. Man sei im vorgegebenen Zeit- und Kostenplan. Im Übrigen sei auch der Aussichtsturm nicht schief, sondern gerade. Es könne durchaus sein, dass der optische Eindruck anders sei. Unabhängig von der Berichterstattung könne er als politisch Verantwortlicher einen Betrag von 340.000 Euro für einen temporären Aufzug nicht verantworten. Von diesem Betrag sei man nun weg und sei wieder bei 150.000 Euro, in der Hoffnung, mit den Verbänden Lösungen zu finden. Er sei sicher, dass sich das Land bei einer Lösung für die Landesgartenschau und für die Stadt nicht verschließen werde.

 

Herr Schmauder erläuterte, dass man sich von Anfang an mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandergesetzt habe. Es habe zunächst die Überlegung gegeben, einen dauerhaften Aufzug zu installieren. Dies aber sei zu teuer gewesen. Der Vorschlag mit der Videoübertragung sei nicht von der Landesgartenschau GmbH gekommen, sondern von einem Behindertenverband aus Landau. Im November 2012 sei dann die Forderung nach dem temporären Aufzug gekommen. Ausschreiben könne man ja erst, wenn die Planung abgeschlossen sei. Es habe eine offene EU-weite Ausschreibung gegeben. Daraufhin habe es zwei Angebote aus Holland und Deutschland gegeben, die beiden nicht verwertbar gewesen seien. Die Ausschreibung habe aufgehoben werden müssen. Die statische Berechnung sei nun das KO-Kriterium gewesen. Der Turm sei mittlerweile gebaut und werde in Kürze fertiggestellt. Wie bei anderen Gartenschauen auch, gebe es eine Aussichtsplatt-form in 4,80 Meter Höhe. Diese sei auch barrierefrei. Für die weiteren 20 Meter sei die Entscheidung gefallen, dass diese nicht barrierefrei sind. Die Idee des Treppenlifts könne man gerne einmal prüfen. Ihm sei kein Passus im Förderbescheid bekannt, dass die Förderung des Aussichtsturms an einen Aufzug gekoppelt ist. Nach Landesbauordnung könne man nicht gezwungen werden, einen Aufzug zu errichten. Er nehme gerne die Ideen auf, mit diesen 150.000 Euro dauerhafte Lösungen zu finden.

 

Ratsmitglied Herdel bat darum, auch die Möglichkeit eines Treppensteigers zu prüfen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erinnerte daran, dass das Land die Förderung des Aussichtsturms an einen Aufzug gekoppelt habe.

 

Der Vorsitzende unterstrich nochmals, jetzt ein Stoppsignal zu setzen. Er ziehe die Vorlage für heute zurück.  


Das Gremium beschloss