Ortsvorsteher Schreiner beglückwünscht die alten wie auch die neuen Mitglieder des Ortsbeirates zur Wahl und dem hohen Amt, welches ihnen durch die Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll übertragen worden ist. Er verweist sodann auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ortsbeirates (§§30 (1), 20, 21 und 22 der Gemeindeordnung), welche er im Wortlaut bekannt gibt und verpflichtet die gewählten gemäß § 30 (2) der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Frau Bettina Heck und Yvette Pagel sind für die konstituierende Sitzung entschuldigt. Die Verpflichtung wird in der 2. Sitzung des Ortsbeirates nachgeholt.