Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 33, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 12. Juni 2014, in den Stadtratssitzungen und den Ausschusssitzungen mehr als bisher von der Möglichkeit der öffentlichen Sitzungstagung Gebrauch zu machen, ab.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 12. Juni 2014, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl begründete den Antrag. Der Antrag sei als Appell gedacht. Man wolle, dass von der Möglichkeit der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen mehr als bisher Gebrauch gemacht werde, sofern die Gemeindeordnung nicht zwingend eine Nichtöffentlichkeit vorschreibe. In der letzten Legislaturperiode habe es öfters Diskussionen gegeben, ob Dinge der Geheimhaltung unterliegen oder nicht. Die Formulierung in der Gemeindeordnung, dass in der Regel öffentlich getagt wird, sollte in der Praxis großzügig ausgelegt werden. Dies käme den Interessen der Bürger nach politischer Mitwirkung und Information entgegen. Es gebe ein legitimes Interesse nach Transparenz der Entscheidungen auf kommunaler Ebene.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass es auch hier verschiedene Sichten auf die Dinge gebe. Es gebe Punkte, die seien vom Charakter her grundsätzlich nichtöffentlich, wie beispielsweise Personalangelegenheiten oder Grundstücksangelegenheiten. Ansonsten seien alle Punkte dann öffentlich, wenn sie entschieden werden. Es gebe aber vorberatende Sitzungen, um die Dinge vor zu besprechen, diese seien dann nichtöffentlich. Es spreche vieles dafür, diese Praxis dem Grunde nach beizubehalten. Wenn Punkte von Beginn an öffentlich beraten werden, dann habe dies einen anderen Charakter. Die Möglichkeit einer Kompromissfindung sei dann deutlich schwieriger.

 

Ratsmitglieder Dr. Kopf betonte, dass man dem Antrag gerne zustimmen würde. Die Gemeindeordnung lasse es aber nicht zu. Auch die Stellungnahme des Rechtsamtes sei in dieser Hinsicht eindeutig. Es gebe keine Regelungen, die dem Stadtrat mehr Handlungsmöglichkeiten ließen. Wenn eine Vorberatung im Ausschuss erfolge, so habe diese nichtöffentlich zu sein. Auch dies sei ein Grundsatz der Gemeindeordnung. Die Gesetzeslage sei klar und eindeutig.   


Der Stadtrat lehnte mehrheitlich mit 7 Ja,- 33 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen