Ortsvorsteher Arbogast stellte die neuen Ortsbeiratsmitglieder namentlich vor. Er beglückwünschte sie zu ihrer Wahl und dem ehrenvollen Amt, welches ihnen durch die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Mörlheim vertrauensvoll übertragen worden sei.

 

Er verwies auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ortsbeirates, die in der Gemeindeordnung unter den Paragraphen 20 (Schweigepflicht), 22 (Ausschließungsgründe) und 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) geregelt sind. Er verpflichtete alle Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.