Ortsvorsteher Arbogast stellte zunächst fest, dass nach der Gemeindeordnung ein oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher aus der Mitte des Ortsbeirates in einer geheimen Wahl zu wählen sind. Der Ortsvorsteher hat bei dieser Wahl, gemäß des § 36 der Gemeindeordnung kein Stimmrecht. Über die Anzahl der stellvertretenden Ortsvorsteher müsse ein Beschluss gefasst werden.

 

Der Ortsbeirat beschloss daraufhin einstimmig einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wurde Frau Melanie Simon vorgeschlagen.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion wurde Herr Martin Schimpf vorgeschlagen.

 

Der Ortsbeirat wählte in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel den künftigen stellvertretenden Ortsvorsteher. Ortsvorsteher Arbogast verlas einzeln die auf den Stimmzetteln stehenden Namen. Er stellte abschließend formal fest, dass von
11 abgegebenen Stimmen 7 Stimmen auf Frau Melanie Simon und 4 Stimmen auf Herrn Martin Schimpf entfallen sind. Damit sei Frau Melanie Simon zur stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt worden.

 

Auf die Frage von Ortsvorsteher Arbogast erklärte Frau Melanie Simon, dass sie die Wahl annehme.

 

Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer verlas den Text der Ernennungsurkunde, ernannte Frau Melanie Simon unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur stellvertretenden Ortsvorsteherin des Stadtteiles Mörlheim, vereidigte sie und führte sie in ihr Amt ein.