Herr Werner Müller trug 5 Fragen an den Oberbürgermeister vor, die er anschließend auch dem Vorsitzenden übergab. Die Fragen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende bat um Verständnis, dass er solch detaillierten Fragen nicht direkt beantworten könne.

 

Herr Schleuning wollte wissen, ob es nach dem Informationsabend neue Erkenntnisse zum Festungsbauwerk 38 gebe.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass sich nichts verändert haben könne. Die Stadt sei nicht mehr Herr des Verfahrens. Das Grundstück sei veräußerst, es bestehe Baurecht. Nach der Sitzungspause werde man mit dem Festungsverein Gespräche führen, um zu überlegen wie man die Haushaltsmittel einsetze.

 

Herr Ochsenreither stellte die Frage, ob die Stadt wirklich alle Möglichkeiten, auch hinsichtlich Fördermittel, ausgeschöpft worden seien, um dieses Festungsteil zu erhalten.

 

Der Vorsitzende betonte nochmals, dass das Grundstück veräußert sei. Die Stadt sei nicht am Zuge. Es bestehe Baurecht, von daher könne die Stadt nichts weiter veranlassen. Das Gebiet scheine recht groß zu sein, die Entwicklung des gesamten Gebietes koste 60 Millionen Euro. Zu keiner Sekunde gehe es darum, dass die Stadt hier Gewinne mache.

 

Herr Ochsenreither war der Auffassung, dass bei einer Rückabwicklung unter Berücksichtigung von Zuschüssen vielleicht noch 500.000 Euro für die Stadt hängen bleiben würden. So viel sollte der Stadt dieses Festungsbauwerk wert sein.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass die Stadt nicht mehr Eigentümer sei. Man sei nicht am Zug. Vom Land gebe es bei Denkmalen keine Städtebauförderung mehr und es gebe auch keine Mittel des Landesdenkmalamtes.

 

Herr Dr. Strack fragte, ob die Stadt die Rechtslage so grundsätzlich abgeklärt habe, ob nicht das Denkmalrecht hier doch höher als das Verkaufsrecht stehe.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass sich der Generaldirektor des Landesdenkmalamtes in dieser Hinsicht eindeutig geäußert habe. Von dort werde es keine Intervention geben. Es sei ja kaum eine Baumaßnahme denkbar, bei der man nicht auf Reste der Vergangenheit stoßen werde.

 

Herr Ochsenreither entgegnete, dass klar gesagt worden sei, dass das Festungsbauwerk 38 ein schützenswertes Element sei. Seiner Meinung nach hat sich die GDKE hinter der Wirtschaftlichkeit verschanzt.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass keiner gesagt habe, dass es nicht schützenswert wäre.  

 

Herr Schleuning fragte, ob es ein Papier der GDKE gebe, das eine Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalte. 

 

Der Vorsitzende erklärte, dass es ein solches Papier nicht gebe. Dies sei im Rahmen des Verfahrens sauber abgewogen und mit der GDKE abgestimmt worden. Zuständig hierfür sei die Untere Denkmalschutzbehörde in Abstimmung mit dem Land.

 

Herr Dr. Strack wollte wissen, wer entscheide ob ein Objekt denkmalschutzwürdig sei.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass dies in Abwägung zwischen Oberer und Unterer Denkmalschutzbehörde entschieden werde.  

 

Herr Kamplade ergänzte, dass die Entscheidung grundsätzlich die Untere Denkmalschutzbehörde treffe, die beim Bauamt angesiedelt sei. Dabei gehe es nicht nur um eine sachliche Entscheidung, sondern es gehe immer auch um die wirtschaftliche Zumutbarkeit. Die GDKE werde informiert und zu Rate gezogen, entscheiden müsse letztlich aber die Stadt, ob es ein Denkmal sei. Alle Fachleute seien sich einig, dass das Werk 38 ein Denkmal sei. Dieses sei im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu erhalten. Genau diese wirtschaftliche Zumutbarkeit sei hier nicht gegeben. Würde man dieses Werk unter Denkmalschutz stellen, würde der Eigentümer klagen und wohl auch recht bekommen.   


Das Gremium beschloss