Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf Grundlage des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet für den in Aufstellung befindlichen  Bebauungsplanentwurf D13 angeordnet.

 

Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Im Dorf“.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 30. Juni 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Doll erklärte, dass er als Ortsvorsteher von Queichheim froh und zuversichtlich für die Entwicklung sei. Es handle sich hier um einen Bereich, der der Innenentwicklung und Nachverdichtung von Queichheim diene. Die betroffenen Grundstückseigentümer seien umfassen informiert worden. Alle Grundstücks-eigentümer seien dafür, selbst zu bauen oder zu veräußern. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf schloss sich den Äußerungen von Herrn Doll an. Es sei richtig gewesen, die Prioritäten auf die Innenentwicklung zu setzen und nicht in den Außenbereich zu gehen. Bemerkenswert finde er, dass es viele Grundstückseigentümer gebe, die gerne von der Stadt die Flächen angekauft hätten. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler sah es deutlich positiv, wie hier die Innenentwicklung umgesetzt werde. Daher werde die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage ebenfalls zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass dies eine Maßnahme sei, die die FWG-Stadtratsfraktion sehr positiv sehe.

 

Ratsmitglied Marquardt sprach von einer optimalen Situation. Er hoffe, dass viele Eigentümer auch dort bauen. Die UBFL-Stadtratsfraktion stimme ebenfalls zu.

 

Ratsmitglied Mosebach erklärte, dass es die AfD-Stadtratsfraktion positiv sehe und der Vorlage zustimmen werde.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: