Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. einen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach § 56 a Gemeindeordnung (GemO) zu bilden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem vorgeschalteten Verfahren Regelungen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben und Rechten des Beirats zu erarbeiten.

Die Ergebnisse werden in einer Satzung festgeschrieben, die dem Stadtrat dann zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 10. Juli 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Man habe sich bereits vor der Kommunalwahl darauf verständigt, dass man ein Gremium für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen einrichten wolle. Es sei nur noch die Frage geblieben, in welcher Form man dies regeln wolle. Der Ältestenrat habe sich darauf verständigt, dass es ein Beirat nach den formellen Bestimmungen der GemO sein solle. Zur Vorbereitung dieser Beiratsbildung solle ein Forum mit den beteiligten Interessensverbänden am 9. Oktober 2014 um 17.00 Uhr im Ratssaal stattfinden.

 

Ratsmitglied Vogler sah es als sehrt positives Signal. Es sei eine Chance, dass dieser Beirat als Bindeglied zwischen den Betroffenen und der Verwaltung fungieren könne. Zudem könnten die Integration und die Inklusion positiv gefördert werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Kolain erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion glücklich über diese Umsetzung sei. Der Vorlage werde man natürlich zustimmen. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: