Ortsvorsteher Michael Schreiner holte die Vereidigung der Ortsbeiratsmitglieder Bettina Heck und Yvette Pagel nach.

 

Er verwies auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ortsbeirates, die in der Gemeindeordnung unter den Paragraphen 20 (Schweigepflicht), 22 (Ausschließungsgründe) und 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) geregelt sind.

 

Er verpflichtete die beiden Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.