Der Vorsitzende begrüßte Herr Dr. Kaufmann und seine Mitarbeiter aus dem Ministerium des Innern und Infrastruktur Herrn Noll, Herrn Ertel sowie Herrn Gortz vom Landesbetrieb Mobilität. Die Herren haben an den Mediationsverfahren teilgenommen und sind in das Verfahren stark mit eingebunden. Er wies auf die Resolution des Stadtrates vom 16. April 2013 hin. Lange Zeit habe man keine Antwort erhalten. Umso überraschter war man über das Schreiben des Innenministers an die Bürgerinitiative. Hier wurde auf Seite 2 des Schreibens mitgeteilt, dass die geforderten Lärmschutzmaßnahmen von Seiten des Bundes auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung zum Lärmschutz nicht realisierbar sind. Hierüber war man irritiert, da dieses Schreiben an die Bürgerinitiative ging. Man hätte erwartet, dass diese Information an die Stadt Landau ging. Aktuell ist die Diskussion um ein Transitverbot.

 

Herr Dr. Kaufmann bedankte sich für die Einladung und die Möglichkeit, heute alles zu besprechen. Er möchte zum einen über den zeitlichen Ablauf der bisherigen Planungen sowie die ergänzenden Maßnahmen berichten. Ebenso möchte er auf die Lärmschutzfragen eingehen, welche von der Stadt vorgetragen wurden und noch einmal einen Einblick auf das anstehende weitere Verfahren geben.

 

Zur Ausgangslage habe man sich auf den Bedarfsplan 2004 gestützt. Sie stehen in der Funktion der Auftragsverwaltung des Bundes und führen Bundesvorhaben durch. Deshalb müssen sie auch beachten, was der Bund an Vorgaben im technischen aber auch im rechtlichen Bereich trifft. Der Bedarfsplan hat Gesetzeskraft, deshalb liegt ein Planungsauftrag für dieses Vorhaben vor. Die Strecke besteht aus einer Länge von rund 4,1 km und die Kosten für diesen Abschnitt liegen bei 27,3 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich vermutlich um eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2009. Derzeit wird es bei ca. 30 Mio. Euro liegen. Es handelt sich um einen 4-streifigen Querschnitt mit Stand und Mittelstreifen. Nach Verhandlungen mit dem Bund wurde erreicht, dass der Querschnitt auf 26.000 Fahrzeugen/24 h eingeengt wurde und nun verwirklicht werden soll.

 

Der zeitliche Ablauf war

- 22.09.2010 Planfeststellungsbeschluss

- 26.01.2011 zwei Klagen gegen den Beschluss

- 22.06.2011 Ruhen der Klagen aufgrund der Mediation

- 27.05.2014 Wiederaufnahme der Klagen nach der Mediation

 

Im Zusammenhang mit der Festlegung was für den neuen Verkehrswegeplan 2015 anzumelden sei, kam man überein, dass 2 Teilabschnitte nochmals neu angemeldet werden sollten. Dies sei u.a. Landau-Godramstein.

 

Nach der Mediation wurden ergänzende Untersuchungen vorgenommen. Dies betraf die Aktualisierung der Verkehrsprognose, ebenso wurde die naturschutzfachliche Prüfung intensiviert sowie der Lärmschutz.

 

Zur Aktualisierung der Verkehrsprognose wurde im Jahre 2013 durch die Firma Modus Consult eine Verkehrsbefragung über die einzelnen Verkehrsbeziehungen durchgeführt. Auch wurden Knotenpunkt- und Querschnittszählungen sowie die Auswertung von Dauerzählstellen vorgenommen und ausgewertet. Auf dieser Basis wurde eine Prognose für das Jahr 2030 erstellt. Im Analyse-Nullfall wurde die derzeitige Verkehrsmengenentwicklung dargestellt. Hier wurden im Jahr 2013 zwischen Godramstein und Landau West 31 100 Fahrzeuge und zwischen Landau West und Landau (L516) 26 400 Fahrzeuge gemessen. Derzeit wurden an der Anschlussstelle schon 35.900 Fahrzeuge gemessen. Die Richtlinien sagen, dass ab 20.000 Fahrzeugen ein 4-streifiger Ausbau vom Bund vorgegeben ist. Prognose-Nullfall bedeutet, was geschieht, wenn kein Ausbau erfolgt. Hier ist ersichtlich, dass im Jahr 2015 für den Abschnitt Godramstein 37.300 Fahrzeuge gerechnet wurden und in der neuen Prognose im Jahr 2030 die Prognose auf 34.900 zurückging. Jedoch liegen auch diese Werte weit über dem, was eine 2-streifige Straße verträgt. Somit waren auch hier die Richtlinien für die Ausbaufähigkeit gegeben. Bei einem durchgehenden 4-streifigen Ausbau ist bei der Prognose ersichtlich, dass die Verkehrsmenge sehr stark ansteigend ist. Allerdings wurde prognostiziert, dass eine abnehmende Entwicklung im Vergleich zu den früheren Prognosen angenommen wird. Dies hänge sehr wahrscheinlich mit dem Thema Bevölkerungsentwicklung sowie Entwicklungen im wirtschaftlichen Bereich zusammen. Selbst wenn man die ganzen Botschaften außer Acht lässt, liegt nach den Richtlinien vom Bund eine 4-Spurigkeit vor.

 

Bereits zum Planfeststellungsverfahren wurden 18 naturschutzfachliche Prüfungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Artenschutz, FFH-Verträglichkeit, Klimagutachten und Luftschadstoffe. Ergänzend hierzu wurden weitere Untersuchungen im Bereich FFH-Lebensraumtypen und Biotypen vorgenommen. Aus landespflegerischer Fachsicht erfolgte eine umfassende und tiefgreifende Analyse der naturschutzfachlichen Fragen. Fazit war, dass die derzeitigen landespflegerischen Maßnahmen ausreichend und auch eu-rechtlich einschlägig sind.

 

Zum Lärmschutz finanziert der Bund die nach den gesetzlichen Vorgaben der 16. BlmschV die erforderlichen Aufwendungen der Lärmvorsorge. Diese Werte sind im Vergleich zu den Sanierungswerten deutlich niedriger. Er machte nochmals deutlich, dass ein Ausbau in einer 4-spurigen Variante mit sehr hohen verkehrlichen Belastungen eine deutliche Verbesserung der Lärmschutzsituation im Vergleich zu einem Nichtausbau und einer eventuellen Sanierungsvariante bringen würde, da die Lärmgrenzwerte sehr viel geringer wären. Bei den Berechnungen wurden zwei Dinge nicht berücksichtigt. Dies wäre zum einen ein Absinken der Prognosewerte, weiterhin basierend bei den Berechnungen auf den hohen zeitlichen Prognosewerten und es wurde auch nicht berücksichtigt, dass zwischenzeitlich im Jahr 2006 das Nachtfahrverbot für Lkw´s über 7,5 to eingeführt wurde. Diese Lkw´s flossen in die Prognose weiter mit ein. Von den Verkehrszahlen her gesehen bedeutet dies, dass es sich um eine Situation handelt, wo man sehr hohe Werte eingefügt hat.

 

Die Überprüfung der 5 Forderungen der Stadt Landau hat folgendes ergeben:

 

1.     Bei der Erweiterung der Wall-Wand-Kombination entstehen Mehrkosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Hierfür müsste ein zusätzlicher Grunderwerb und ein neues Rechtsverfahren durchgeführt werden. Und es entstünden nochmals klimatische Fragen wie z.B. die Kaltluftsituation.

 

2.     Bei der Optimierung des Lärmschutzes durch eine Verlängerung der Wallwand im Schützenhof würden nach Osten beengte Verhältnisse sowie Zusatzkosten von rd. 1,0 Mio. Euro entstehen. Die jetzige Planung garantiert einen Vollschutz nach § 16 BlmschV.

 

3.     Bei einer abschnittsweisen Einhausung handelt es sich um eine optimale Lösung. Hier würden jedoch Zusatzkosten von mindestens 20 Mio. Euro entstehen. Abgesehen von den klimatischen Werten und dem Grunderwerb.

 

4.     Für die lärmtechnische Optimierung der Fahrbahnübergänge bei Brücken müssen nur wenige Brücken im Bereich der Queichtalniederung neu gebaut werden. In diesem Fall würden dann die nach dem neuesten Stand der Technik entwickelten Fahrbahnübergänge gebaut. Bei den jeweils bestehenden Bauwerken erfolgt der Einbau von leisen Übergängen im Zuge von Ersatzmaßnahmen.

 

5.     Beim Einbau von lärmminderndem Asphalt wies er darauf hin, dass sie vom Bund enge Vorgaben haben. Wegen der besonderen Situation hinsichtlich der Frage der Haltbarkeit dieser offenporigen Asphalte und der dadurch verkürzten Lebensdauer, sei eine häufige Erneuerung die Folge, sodass dies nur bei bestimmten Voraussetzungen gegeben sei.

 

Im Fazit sei dies alles wünschenswert. Wenn die Grenzwerte nach der BlmschV und die Vorsorgewerte eingehalten werden, ist es das, was der Bund bezahlt. Bei zusätzlichen Forderungen ist dies von den Gemeinden zu bezahlen.

 

Zum Bundesverkehrswegeplan 2015 habe das Land die Abschnitte Hinterweidenthal – Hauenstein und Godramstein – Landau zur Bewertung angemeldet. Die Bewertungsergebnisse werden voraussichtlich Mitte 2015 vorliegen. Er wagt zu prognostizieren, dass bei der Verkehrsmenge von 40.000 Fahrzeugen und der eigentlich übersichtlichen Investitionsgröße von 30 Mio. Euro, es sehr erstaunlich wäre, wenn es aus der Bewertung herauskäme. Das Klageverfahren wurde im Mai wieder aufgenommen. Es gibt zwei Schriftsatzaustauschsituationen. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht terminiert. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich im Jahr 2015 geben. Ein Nachfahrverbot für Lkw´s über 7,5 to von 22.00 bis 6.00 Uhr ist seit dem Jahr 2006 gegeben. Eine Umleitungsbeschilderung besteht über die A6. Beim Mediationsverfahren wurde angekündigt, dass das Verkehrsgewerbe gegen eine weitergehende Sperrung klagen wird.

 

Der Vorsitzende dankte für die Ausführungen.

 

Für Ratsmitglied Lerch ist es verwunderlich, dass der Stadtrat sich nach der Mediation mit der Sache befasst hat, der Oberbürgermeister daraufhin ein detailliertes Schreiben an das Innenministerium geschickt hat und ein Jahr lang keine Antwort erhielt. Hingegen hat die Bürgerinitiative eine Antwort auf das Schreiben des Oberbürgermeisters erhalten. Es sei eine Frage der Höflichkeit, auf ein Schreiben zu antworten. Er möchte wissen, warum dies so stattgefunden hat.

Unmittelbar nach der Mediation wurde ihnen mitgeteilt, dass die Prüfung für eine Sperrung des Transitgüterverkehrs schwierig zu prüfen sei. Nun sind bereits 1 ½ Jahre vergangen. Wann kann man eine Aussage bekommen, ob dies rechtlich nun möglich oder nicht möglich sei.

 

Herr Dr. Kaufmann wies darauf hin, dass das Schreiben des Oberbürgermeisters am 13. Juli 2013 im Ministerium einging. Es beinhaltete etliche Prüfungsfragen. Zu dieser Zeit lagen die Ergebnisse der Verkehrsprognose noch nicht vor. Zwischenzeitlich konnten die Verkehrsergebnisse vorgelegt werden. Diese sind Voraussetzung, um die Lärmberechnungen vorzunehmen bzw. zu überprüfen. Ein Antwortschreiben des Ministers ging im Mai 2014 an die Verwaltung. Das Schreiben an die Bürgerinitiative war eine zeitliche Überschneidung und enthielt nur Hinweise pauschaler Art.

Für die Sperrung des Transitgüterverkehrs liegen die Gutachten jetzt vor und werden abschließend entschieden. Er bat um Verständnis. Sie sind lediglich die Fachebene und somit von der politischen Entscheidung abhängig.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron bat um eine Prognose, wie das weitere Verfahren verlaufen wird und wie die Interessen Landaus gewahrt werden können.

 

Herr Dr. Kaufmann erklärte, dass im kommenden Jahr das Gericht eine Entscheidung treffen wird. Diese kann in zweierlei Richtungen ausgehen. Entweder erhalten sie die Bestätigung, dass das Planfeststellungsverfahren, so wie es mit den ergänzten Unterlagen dargestellt wurde, rechtskräftig wird. Dann werden die Detailplanungen durchgeführt und mit dem Bau begonnen. Er betont an dieser Stelle erneut, dass sie sich in einer Situation befinden, wo Interessen der Stadt in dem gesamten Verfahren zur Geltung gebracht wurden. Die Einwendungen sind von der Planfeststellungsbehörde abzuwägen gewesen. Letztendlich wird das Gericht die entscheidende Aussage treffen.

 

Ratsmitglied Hartmann nahm nochmals Stellung zu der Anspielung von Dr. Kaufmann, dass man einen Antrag hätte stellen können. Dies bezog sich wohl auf die B9. Ihre Recherche habe aber nun ergeben, dass es hier keinen Antrag sondern eine gemeinsam verfasste Resolution gab. Diese brachte zum Ausdruck, dass die anderen Gemeinden keinen Transitverkehr auf dieser Strecke wollten. Dieser Wunsch wurde nun schon vielfach zum Ausdruck gebracht. Dazu möchte er wissen, warum dies damals bei der B9 ging und es hier nicht möglich ist.

Dann möchte er wissen, ob es sich hier um eine unnötig lange Überprüfung der Möglichkeiten handelt und ob dies die Regel sei.

Im Mediationsverfahren haben die Ausbaugegner starke Kritik an den Zahlen geäußert. Nun wurde eine Aktualisierung der Zahlen wiederum durch die Fa. Modus Consult vorgenommen. Nachdem die Zahlen und das Unternehmen in der Kritik stand, hätte man einer anderen Firma den Auftrag erteilen können. Dies stößt bei ihm auf Unverständnis.

 

Hierzu erklärte Herr Dr. Kaufmann, dass sie eine andere Firma hätten nehmen können. Jedoch hätte man dann die bereits geleisteten Vorarbeiten nochmals durchführen müssen. Dies hätte zu einer weiteren Verzögerung geführt. Er machte deutlich, dass die Diskussion über die Prognosen auf Dauer wenig hilfreich ist, da die Verkehrsmenge zwischen Godramstein und Landau so stark ist, dass ein 4-spuriger Ausbau notwendig ist.

Dass die Prüfung lange dauerte ist richtig. Es wurden 2 Gutachten angefertigt. Dies deutet darauf hin, dass Dinge, die die Transitsperrung betrifft, nicht ganz so einfach sind.

Zur B9 zielte seine Aussage in die Richtung, dass in der derzeitigen Zuständigkeitsverordnung die untere Verkehrsbehörde hätte tätig werden müssen.

 

Ratsmitglied Freiermuth interessierte die persönliche Einschätzung von Dr. Kaufmann. Er möchte wissen, wie wahrscheinlich die 4-Spurigkeit nach dem Planfeststellungsverfahren ist.

 

Herr Dr. Kaufmann wird zu seiner persönlichen Einschätzung keine Aussage treffen. Diese Frage müsste eher Herr Professor Held vom Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Eine Prognose kann er nicht abgeben.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hat positiv entnommen, dass ein Absinken der Verkehrszahl vorhanden ist, wenn gewisse Faktoren, wie z.B. das Nachfahrverbot, berücksichtigt werden. Da dies bei der Berechnung noch nicht einfloss, bedarf es hier einer Korrektur. Ebenso möchte sie wissen, wie der demographische Wandel berücksichtigt wurde. Auch interessiert es sie, ob es eine vergleichbare Strecke gibt und die daraus resultierenden Ergebnisse.

 

Herr Dr. Kaufmann informierte, dass durch die Nachtsperrung sich 400 bis 600 Lkw´s weniger auf der Straße befinden. Dieses wurde jedoch nicht bei der Lärmberechnung berücksichtigt. Insofern sei dies für den Lärmschutz eine begünstigende Position. Der demographische Wandel wurde in der Prognose berücksichtigt. Sperrungen an anderer Stelle gibt es bei der B9.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron möchte wissen, ob es eine Positionierung des Landes bezüglich der Kontrollmechanismen bei einem 4-spurigen Ausbau gibt.

 

Für die Kontrollmechanismen wäre die Polizei gefordert. Es wären intensive und schwerpunktmäßige Kontrollen notwendig. Die Unfallentwicklungen müsste man sich im Einzelfall ansehen.

Im Nachgang zur Mediation habe der Oberbürgermeister einen Lärmschutz ++ gefordert. Dies wäre Voraussetzung für die Zustimmung des Stadtrates. Ratsmitglied Lerch fragte, ob eine Zustimmung des Stadtrates noch in irgendeiner Weise erforderlich ist.

 

Eine formale Abstimmung des Stadtrates wird nicht benötigt. Die Position der Stadt Landau wurde klar formuliert. Man muss nun abwarten, wie die Dinge vor Gericht gesehen werden. Herr Dr. Kaufmann geht davon aus, dass im nächsten Jahr eine Entscheidung vorliegen wird. Rechtlich gesehen hat die Stadt ihre Möglichkeiten genutzt, indem sie im Planfeststellungsverfahren ihre Einwände geltend gemacht haben.

 

Herr Hartmann machte deutlich, dass durch einen 4-spurigen Ausbau ein erheblicher Verkehrszuwachs stattfinden wird.

 

Herr Dr. Kaufmann berichtigt, dass man bereits jetzt eine Situation habe, die einen 4-spurigen Ausbau begründbar mache. An der Anschlussstelle habe man 36.000 Fahrzeuge und bei Grodramstein habe man 26.000 Fahrzeuge gemessen. Ab 18.000 Fahrzeugen sehe die Richtlinie RAA vor, dass dort über einen 4-spurigen Ausbau nachzudenken sei.

 

Für Ratsmitglied Dr. Ingenthron gibt es viele widerstreitende Aussagen, ob die Maßnahme insgesamt finanzierbar sei. Hierzu hätte er gerne eine Aussage.

 

Herr Dr. Kaufmann wies darauf hin, dass die Finanzierung der gesamten Strecke vom Baurecht abhänge. Ansonsten hat der Bund das Land gebeten, für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 die notwendigen Daten zu liefern. Die Ergebnisse werden Mitte 2015 vorliegen. Danach könne man etwas zum Kostennutzungsverhältnis sagen.

 

Der Vorsitzende empfahl eine nüchterne Betrachtung. Man habe gekämpft und über viele Jahre seine Position deutlich vertreten. Letztendlich sei es eine politische Entscheidung, welche vor Gericht entschieden wird. Er dankte Herrn Dr. Kaufmann für die Informationen über den aktuellen Stand.