Bürgermeister Hirsch weist die Mitglieder des grds. öffentlich tagenden Jugendhilfeausschusses auf ihre Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin.

 

Zu den Rechten der Mitglieder gehören

- die nur durch freie Gewissensüberzeugung bestimmte Amtsausübung

- nicht an Weisungen oder Aufträge der Wähler gebunden.

 

Zu den Pflichten gehören

- Schweigepflicht (soweit nicht-öffentlich)

- Treuepflicht

- keine Mitwirkung, wenn Ausschließungsgründe vorliegen.

 

Herr Bürgermeister Hirsch verpflichtet die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.