Sitzung: 07.10.2014 Jugendhilfeausschuss
Bürgermeister Hirsch weist die Mitglieder des grds. öffentlich tagenden Jugendhilfeausschusses auf ihre Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin.
Zu den Rechten der Mitglieder gehören
- die nur durch freie Gewissensüberzeugung bestimmte Amtsausübung
- nicht an Weisungen oder Aufträge der Wähler gebunden.
Zu den Pflichten gehören
- Schweigepflicht (soweit nicht-öffentlich)
- Treuepflicht
- keine Mitwirkung, wenn Ausschließungsgründe vorliegen.
Herr Bürgermeister Hirsch verpflichtet die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.