Sitzung: 11.09.2014 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Der Verwaltungsratsvorsitzende
weist die Verwaltungsratsmitglieder auf Ihre Rechte (§30 GemO9 und Pflichten (§20-22
GemO) hin. Anschließend verpflichtet er die anwesenden
Verwaltungsratsmitglieder per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer
Pflichten (§30 Abs. 2 GemO).
Hinweis: Herr
Schowalter und Frau Dr. Migl wurden um 17.10 Uhr bzw. 17.20 Uhr per Handschlag
durch den Verwaltungsratsvorsitzenden verpflichtet.