Der Vorsitzende beglückwünschte zunächst die Mitglieder des Bauausschusses zur Wahl in dieses Gremium.

 

Danach verpflichtete er die Bauausschussmitglieder Peter Heuberger, Klaus Eisold und Jürgen Sauer durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO und erläuterte kurz deren Rechte und Pflichten als Mitglied dieses Gremiums.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen dies zur Kenntnis.