Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Festungsreste und Umgang mit Landaus Geschichte im Wohnpark am Ebenberg

 

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Thema Frau Kohl-Langer, die Leiterin des Archives und des Museums und Herrn Costa Reuter, Geschäftsführer und Gesellschafter der Reuter Real Estate GmbH, welcher das Projekt nochmals im Detail vorstellen wird. Er ergänzte, dass die Frage zur Lunette 38 entschieden ist. Man wird jedoch für zukünftige Fälle grundsätzlich zu beraten haben, unter welchen Bedingungen Stadtentwicklung betrieben werden kann. Er appellierte, dass Städte sich ständig entwickeln und immer wieder neue Gebäude entstehen und auch Gebäude verschwinden. Dies ist ein völlig natürlicher Prozess. Im Einzelfall muss man zwar heftig darüber streiten aber man muss auch entscheiden können. Diskussionen dürfen nicht abstrakt auf der Ebene von Grundsatzfragen hängen bleiben.  

 

Frau Kohl-Langer erläuterte historische Eckpunkte zu diesem Thema. Die Grundsätze der Landauer Stadterweiterung wurden im Juni 1873 verabschiedet. Die damaligen Stadtspitzen wollten Landau auf der „geschleiften“ Festung  entwickeln. Damals wurde dann das geschaffen, auf was man heute noch stolz ist, wie zum Beispiel die Ringstraßen, die Festhalle, etc.. Für viele Generationen war die Festung eine unbeliebte Reminiszenz an Krieg, Belagerung und Fremdbestimmung. Historisch gesehen sollte man (gerade auf der Autobahn) auf die in Rheinland-Pfalz einzigartige Ringstraßenbebauung hinweisen. 

 

Herr Kamplade stellte detailliert das baurechtliche Verfahren zum Bebauungsplan C25 dar, welches erstmalig in der Sitzung am 28.09.2010 thematisiert wurde. Er zitierte aus einer der Stellungnahmen aus dem Jahre 2010, welche im Übrigen auch Bestandteil des Offenlagebeschluss im damaligen Stadtrat war, aus denen deutlich wird, dass die Festungsreste bereits damals bekannt waren und diese mit Errichtung der Kaserne überbaut wurden. Es wurde in den vergangen Jahren nie ein Wort vom vollständigen Erhalt der Festungsreste gesprochen. Er wies darauf hin, dass man auch im ständigen Austausch mit der GDKE war wenn Hinweise und Stellungnahmen eingingen. Weiter informierte er, dass die Investoren bei der Ausschreibung zu Baufeld 1 mit folgendem Zusatz informierte wurden: „Auf dem Grundstück 1 sind Reste von Festungsanlagen festgestellt worden, die in die Planung integriert werden können, aber nicht müssen.“ Damit ist festzuhalten: Die Funde sind nicht überraschend, das Thema ist nicht neu. Neu ist nur die Diskussion über dieses Thema.

Aufgrund der vielen Berichte in der Rheinpfalz habe man aktuell auch nochmal Kontakt mit der GDKE aufgenommen und die klare Aussage erhalten, dass sich seit der letzten Informationsveranstaltung keine andere fachliche Sichtweise zum Umgang mit den Festungsresten im Wohnpark am Ebenberg ergeben hat und die Stadt fachlich und rechtlich den richtigen Weg eingeschlagen hat.

 

Nach einer kurzen Vorstellung durch Herrn Reuter, stellte er konkret sein Projekt „Le Quartier No. 1“ vor. Er erläuterte detailliert anhand einer Power-Point-Präsentation. Zunächst machte er deutlich, dass er die Festungsreste nie negiert hatte, sondern sehr verantwortungsvoll mit dieser Situation umgegangen ist und im ständigen Kontakt mit allen Beteiligten stand, um möglich viel erhalten zu können. Wenn man sich zum Beispiel -wie ursprünglich geplant- an den Rahmenplan gehalten hätte, hätte man deutlich mehr Bruttogeschossfläche erhalten, mehr Wohnflächen und Wohneinheiten und man hätte daraus resultierend mehr Tiefgaragenplätze schaffen müssen, was in der Umsetzung nur mit einer zwei-geschossigen-Tiefgarage machbar gewesen wäre. Demnach wäre der Erhalt von Festungsmauerresten nicht möglich gewesen. Weiter zitierte er –wie zuvor Herr Kamplade- auch nochmals aus dem Verkaufsexpose. Danach zeigte er welche Reste der Festung von der Bebauung nicht tangiert werden. Außerdem wird lediglich 1 Meter von den 3,20 Metern an Mauerresten abgetragen, so dass 2/3 zwar nicht sichtbar, aber erhalten bleiben. Insgesamt bleiben 70-75 % der Festungsmauerreste bestehen. Eine Höherlegung der Tiefgarage, welche man detailliert geprüft hat, war aus verschiedenen Gründen nicht möglich (wie zum Beispiel: Kein barrierefreier Zugang zu den Gebäuden möglich und keine Feuerwehrzufahrt möglich, Tiefgarage wird zum Vollgeschoss, Entfall eines Vollgeschosses etc). Herr Reuter machte das Angebot, dass die Festungsmauerkontur in die Außenanlage integriert werden könne und ist für Vorschläge gerne offen.

 

Im Anschluss bestätigte der Vorsitzende nochmals, wie offen, fair und seriös die Zusammenarbeit mit Herrn Reuter und seinem Team war.

 

Ratsmitglied Herr Schmitt sprach zunächst seinen Dank an alle Beteiligten aus. Dann teilte er mit, dass es den Bürgern nicht darum ging, Landau wieder einzumauern, sondern um die Reste der Festung zu erhalten. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied. Die Situation, wie sie vor drei, vier Jahren war, wie sie Herr Kamplade geschildert hatte, hat sich derzeit gravierend geändert was den Willen der Bürger betrifft. Dies sollte man als verantwortliche Politiker auch irgendwie berücksichtigen. Er bat Herrn Reuter mal zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht zumindest einen Teil der Festungsmauer so sichtbar zu erhalten, dass die Nachwelt etwas davon hat.

 

Herr Reuter erklärte, dass der Bauantrag eingereicht und die Ausführungsplanung und der Vermarktungsprozess in vollem Gange ist. Man ist derzeit bereits in einem Stadium, bei welchem man über solche Dinge nicht mehr nachdenken könne. Dies sei also keine Option.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte, wie man so viel wie möglich sichtbar erhalten könnte, ohne den Investor in seiner wirtschaftlichen Planung zu schaden. Er machte den Vorschlag die Festungsreste in die Tiefgarage zu integrieren.

 

Herr Reuter antwortete, dass er wenig Sinn darin sehe, da die Tiefgarage nur von den Wohnungseigentümern genutzt wird. Sinnvoller wäre es, die Reste an der Erdoberfläche darzustellen.

 

Ratsmitglied Herr Eisold schlug Glasabdeckungen vor. Damit mache man die Festungsreste sichtbar und errege Aufmerksamkeit.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler lobte die Arbeit von Herrn Reuter und das er sich heute der Diskussion stelle. Er selbst ist im Augenblick ziemlich ratlos weil alle Argumente nachvollziehbar sind, meint aber trotzdem, das Gespräch sollte weiterhin gesucht werden.

 

Ratsmitglied Herr Löffel bedankte sich ebenfalls bei Herrn Reuter für die Darstellungen. Er wollte wissen, ob er als Investor die Kosten für die Integration  der Festungsmauerkontur in der Außenanlage übernehmen würde und die späteren Eigentümer dann die Pflegekosten dafür.

 

Herr Reuter antwortete, dass man sich darüber noch keine Gedanken gemacht hat, es würde jedoch sicher eine Lösung geben, mit welcher alle Parteien gut umgehen könnten.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt wünsche sich auch, dass man die Mauerreste für die Öffentlichkeit sichtbar mache. Die Frage ist nur, inwieweit die Wohnungseigentümer bereit wären, Öffentlichkeit in diesem Quartier zuzulassen.

 

Herr Reuter konnte hierzu schwer was sagen, da dieses Thema in Zukunft in der Hand der Eigentümer liegt. Man könne die Käufer dazu natürlich sensibilisieren jedoch nichts anordnen.

 

Der Vorsitzende sagte zum Schluss, dass die Stadt Landau definitiv verantwortlich und sorgsam mit dem kulturellen Erbe umgeht und sich auch nicht verstecken müsse. Er wies auch darauf hin, dass ein Festungsweg in der Stadt eingerichtet wird bei welchem es einige Highlights zu sehen gibt, dies jedoch sicher keinen Massentourismus anzieht. Die Frage ist, wie man grundsätzlich in der Stadt mit dem Thema Festung umgehen möchte. Und hält man die Festung für einen Teil des Weltkulturerbes und was würde dies bedeuten. Darüber sollte man nochmals sprechen und dies werde man auch tun. Er sprach nochmals seinen Dank an Herrn Reuter für seine Offenheit aus und er ist sich sicher, dass er das was möglich ist, dort auch umsetzen werde.

 

Auch Herr Reuter sprach seinen Dank aus und versicherte den Mitgliedern des Bauausschusses, dass man im Gespräch bleiben wird.

 

Herr Heuberger meinte, dass man auf keinen Fall einen Schritt zurückgehen und die Entwicklung von 1873 stoppen dürfe. Es gibt in Landau sicher noch Grundstücke die nicht bebaut werden sollen und wo Festungsreste vorhanden sind. Dort solle man überlegen, diese sichtbar zu machen. Aber eine städtebauliche Entwicklung nun deswegen zu stoppen wäre sicherlich die falsche Entscheidung.

 

 

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Verkehrsberuhigung in der Schneiderstraße

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte, nach dem aktuellen Stand zum o.g. Antrag.

 

Der Vorsitzende informierte, dass dem Ortsvorsteher wichtig war, diesen Antrag zunächst im Ortsbeirat zu besprechen und dann in den Bauausschuss zu geben. 

 

 

Bahnhofsvorplatz

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte weiter, ob man am Bahnhofsvorplatz einen Stadtplan vorsehe, damit Touristen eine bessere Orientierung bekommen.

 

Herr Bernhard informierte, dass man in die Verkleidung des Services Gebäudes vier Infovitrinen integriert und in einer davon werde ein Stadtplan ausgehängt.

 

 

Brücke An 44

 

Ratsmitglied Herr Lerch konnte sich die Baumaßnahmen an der Brücke in der Straße „An 44“ nicht erklären. Er wollte wissen, wann und warum dies entschieden wurde.

 

Herr Bernhard erklärte, dass man an der Brücke massive statische Mängel festgestellt hat. Deshalb war man auch gezwungen den Gehweg zu sperren Diese Maßnahme werde in Kombination mit der Verschönerung der Brücke umgesetzt. Eine Überquerung in der Mitte der Brücke ist im Moment noch kein Problem. Er geht jedoch davon aus, dass man die Brücke irgendwann ganz sperren muss.

 

Der Vorsitzende fügte ergänzend hinzu, dass man die Brücke auch sanieren könnte. Dazu müsse der Rat jedoch beschließen Gelder dafür in den Haushalt zu stellen.

 

 

 

Vermarktung der Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte, wie die Vermarktung des Grundstücks in der Cornichonstraße und am Güterbahnhof im Zusammenhang mit günstigerem Wohnraum vorgesehen ist.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass das Grundstück an der Cornichonstraße so eingetaktet wurde, dass ein Entwicklungsbeginn direkt nach der Landesgartenschau möglich ist. Das heißt man wird Anfang nächsten Jahres die Ausschreibung veröffentlichen und vorher mit den Ratsmitgliedern die Kriterien festlegen. Beim Grundstück am Güterbahnhof wird dies bisher zeitlich parallel vorgesehen. Dort ist allerdings noch unsicher, ob man bis dahin Zugriff auf das Grundstück bekommt. Dies ist noch nicht Eigentum der Stadt. Ggf. würde man die Grundstücke auch zeitlich versetzt an den Markt geben.   

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen diese Informationen zur Kenntnis. 

 

 

 

 

 


 


Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen diese Informationen zur Kenntnis.