Sitzung: 16.09.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 200/171/2014
im Rahmen einer rechtsverbindlichen Vereinbarung (Anlage 1) der abweichenden Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages nach § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zu.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung / Wirtschaftsförderung vom 27. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Durch die Hauptsatzung ermächtigt, stimmt der Hauptausschuss einstimmig