Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

im Rahmen einer rechtsverbindlichen Vereinbarung (Anlage 1) der abweichenden Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages nach § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zu.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung / Wirtschaftsförderung vom 27. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt, stimmt der Hauptausschuss einstimmig