Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes ND 8 entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom 25.08.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Nußdorf - abgewogen. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

2.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes ND 8 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom 25.08.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Nußdorf - abgewogen. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

3.      Der Bebauungsplan ND 8 „Gewerbegebiet Kreisel Landau-Nord“ (Anlage 3) wird in der Fassung vom August 2014 - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Nußdorf - als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (§ 10 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion wie schon mehrfach bekräftigt, dieses Vorhaben ablehne.

 

Ratsmitglied Marquardt wies darauf hin, dass der Landesbetrieb Mobilität diesen Kreisel Nord geplant und umgesetzt habe. Der LBM habe dort sein Fachwissen eingebracht. Daher könne er nicht nachvollziehen, warum dieser Kreisel zu gering dimensioniert sein solle. Aus seiner persönlichen Erfahrung heraus wisse er, dass der Kreisel funktioniere. Die UBFL-Stadtratsfraktion lehne die Sitzungsvorlage unter anderem auch wegen des überdimensionierten Flächenverbrauchs ab. Im Übrigen habe man ausreichend Gewerbeflächen in Landau zur Verfügung.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron entgegnete, dass ausgerechnet diejenigen, die die Spendierhosen anhätten, Nein sagen zu mehr Ansiedlungen und Einnahmen. Immer nur fordern gehe nicht, die UBFL sollte auch das Ende dieser Argumentation bedenken.     


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen: