Sitzung: 30.09.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/298/2014
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 12 vom April
2014 entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom 19.08.2014
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Das Abwägungsergebnis
ist in den Entwurf zu übernehmen.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes A 12 vom April 2014 entsprechend
den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom 19.08.2014 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Das Abwägungsergebnis ist in den
Entwurf zu übernehmen.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 12
"Zwischen Kugelgartenstraße und Badstraße" (Anlage 3) einschließlich
des Vorhaben- und Erschließungsplans
(Anlage 4) der Stadt Landau in der Pfalz wird in der Fassung vom August
2014 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (§ 10 BauGB). Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen
geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: