1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 12 vom April 2014 entsprechend den in der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom 19.08.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

2.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 12 vom April 2014 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom 19.08.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 12 "Zwischen Kugelgartenstraße und Badstraße" (Anlage 3) einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans  (Anlage 4) der Stadt Landau in der Pfalz wird in der Fassung vom August 2014 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (§ 10 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: