Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein (Flurstücke 57/9, 57/10, 83, 84, 87/1, 87/2, 90, 93/2, 93/3, 2814/2, 2814/3, 2815/1 und Teilflächen der Flurstücke 57/6, 59/1, 94, 95/4, 98/3, 100) wird der Bebauungsplan „GS 8 - Zwischen Plöckgasse und Godramsteiner Hauptstraße" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 25. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Baum-Baur freute sich über die Fortsetzung der Baulandstrategie und über die Innenentwicklung. Dies bedeute eine neue Perspektive für das Leben im Dorf und für die Dorfentwicklung als ganzes. Die SPD-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Volkhardt erklärte, dass bisher nicht alle Eigentümer ihre Bereitschaft erklärt hätten, hier mitzumachen und ihr Grundstück zur Verfügung zu stellen. Er frage sich, warum hier nicht das Ankaufsmodell verwendet wurde, sondern die Umlegung.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass bei der Umlegung die Stadt die Planungshoheit habe. Selbst wenn nicht alle mitmachen, werde es hier ein Baugebiet geben.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf unterstützte die Aussagen von Herrn Volkhardt. Man habe sich ursprünglich doch auf das Ankaufmodell verständigt.

 

Ratsmitglied Doll war der Meinung, dass es die Stadt natürlich auch alleine durchziehen könnte. Aber im Sinne der Bürgerbeteiligung halte er es schon für sinnvoll, die Bürger mitzunehmen.

 

Herr Kamplade erläuterte nochmals ausführlich die Hintergründe.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: