Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Dammheim wird die Aufstellung der 19. Teiländerung des am 27. Januar 2000 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zum Bebauungsplan „DH 6 – Alte Bahnhofstraße“ beschlossen.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 25. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja- und 6 Nein-Stimmen: