Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf Grundlage des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet für den in Aufstellung befindlichen  Bebauungsplanentwurf GS 8 angeordnet.

 

Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „GS 8 – Zwischen Plöckgasse und Godramsteiner Hauptstraße“.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 19. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: