Von der FWG-Ortsbeiratsfraktion Arzheim wurde der Antrag gestellt, den Platz an der Bushaltestelle „An der Weed“ nach 19 Uhr als Parkraum nutzbar zu machen, so der Vorsitzende.

 

Von Frau Meißner, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, erhielt der Vorsitzende folgendes mitgeteilt:

Das Parken an Bushaltestellen ist grundsätzlich verboten. Hiervon können keine Ausnahmen zugelassen werden. Die Sicherheit der Fahrgäste und die Zugänglichkeit von Haltestellen im öffentlichen  Personennahverkehr müssen unbedingt gewährleistet sein.

Auch in dem beantragten Zeitfenster von 19.30 Uhr bis 24.00 Uhr kann keine Ausnahme zugelassen werden. Dies wäre sonst ein Präzedenzfall. Zudem sei zu befürchten, dass Fahrzeuge nicht rechtzeitig umgeparkt werden und somit die Bushaltestelle am nächsten Morgen nicht benutzt werden kann.

 

Eine solche Antwort hatte Ortsbeiratsmitglied Klein bereits erwartet. Aber warum fragte er, ginge dies dann z. B. in Frankweiler?

 

Hierzu konnte Herr Bernhard, Leiter der Abt. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, berichten, dass dies aufgrund der geltenden Gesetzeslage nicht möglich sei. Wenn dort geparkte Fahrzeuge nicht wegfahren, ist die Bushaltestelle morgens zugeparkt, was chaotische Folgen mit sich brächte. So entstünde auch eine gefährliche Situation für Schulkinder.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein forderte Herrn Bernhard auf, ihm die rechtliche Situation offen zu legen. Herr Bernhard wird dem nachkommen.

 

2. stv. Ortsvorsteher Hieb unterstützte Ortsbeiratsmitglied Klein und forderte ebenso flexibler zu sein.

 

Zur Aktzeptanz des Parkens an der Bushaltestelle konnte der Vorsitzende noch berichten, dass Privatpersonen nach 22 Uhr das Falschparken in der Vergangenheit auch schon zur Anzeige brachten.