Sitzung: 30.09.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/307/2014
1.
Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 –
Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom März 2014 entsprechend den in der als Anlage
3 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschläge der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben –
1. Änderung“ vom März 2014 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten
Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a
Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur
Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom
Juli 2014 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom
04.09.2014 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4.
Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 4 Abs.
2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung
des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom Juli 2014
entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 04.09.2014
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
5.
Der
Bebauungsplan „C33 - Am Bürgergraben – 1. Änderung“ einschließlich der
textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom Juli 2014 als
Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1 und 2).
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. September 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Dr. Migl teilte mit, dass die UBFL-Stadtratsfraktion die Sitzungsvorlage ablehne. Man hätte sich im Bürgergraben eine andere Lösung gewünscht.
Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion die Vorlage ebenfalls ablehne.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen: