1.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom März 2014 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom März 2014 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom Juli 2014 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 04.09.2014 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „C33 – Am Bürgergraben – 1. Änderung“ vom Juli 2014 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 04.09.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

5.             Der Bebauungsplan „C33 - Am Bürgergraben – 1. Änderung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom Juli 2014 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1 und 2).

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. September 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl teilte mit, dass die UBFL-Stadtratsfraktion die Sitzungsvorlage ablehne. Man hätte sich im Bürgergraben eine andere Lösung  gewünscht.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion die Vorlage ebenfalls ablehne.  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen: