Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 28. Oktober 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es gehe darum, der Fußgängerzone mehr Qualität zu geben. Die Werbebanner,- und -schilder halte er nicht für zielführend. Über diese Sondernutzungssatzung wolle man versuchen, dies zu steuern.

 

Bürgermeister Hirsch ergänzte, dass dies darüber hinaus auch Teil einer Haushaltskonsolidierung sei mit dem Ausschöpfen von Einnahmen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die Gründe der Änderung durchaus plausibel dargestellt seien. Es gehe in der Summe um eine Erhöhung von durchschnittlich

10 %. Diskussionen in der Fraktion habe es bei der Frage der Außenbestuhlung gegeben. Landau sei eine Stadt mit mediterranem Flair, dabei sei die Außenbestuhlung ein Teil dieses Gefühls und daher auch wichtig. Die CDU-Stadtratsfraktion werde mehrheitlich der Vorlage zustimmen, allerdings hätten einzelne Fraktionsmitglieder eine andere Meinung und würden auch entsprechend anders abstimmen.

 

Ratsmitglied Schmitt machte darauf aufmerksam, dass die 10 % nur ein Teil dessen sei, über was man heute abstimme. Viel gravierender sei die Erhöhung bei den Klappständern in der Fußgängerzone, die von 12,50 Euro auf 240 Euro angehoben werden sollen. Er könne verstehen, dass es auch um die Erhöhung der Einnahmen gehe. Allerdings gebe es auch eine Reihe von jungen Existenzgründern, die auf diese Ständer angewiesen seien. Wenn man dies nicht mehr wolle, dann müsse man es komplett verbieten.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass über die Qualität von Fußgängerzonen nicht die Zahl der Klappständer und T-Shirt-Ständer entscheide. So wie es jetzt sei, habe es mit einem Erlebnis in einer historischen Fußgängerzonen nichts zu tun. Daher sehe er die Sondernutzungssatzung auch als steuernde Wirkung.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Auffassung, dass es das legitime Recht der Stadt sei, dies zu steuern. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah die Argumente als ausreichend besprochen an. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde der Vorlage zustimmen.       


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 6 Enthaltungen: