Nachdem Frau Katrin Wind an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnte, verpflichtete sie der Vorsitzende nun mit Hinweis auf ihre Rechte (§ 30 GemO) und Pflichten (§§ 20, 21, 22 GemO) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.