der Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar – Teilregionalplan Windenergie zu.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 8. Oktober 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Die Diskussion über das Thema Windkraft wurde in den letzten Monaten nicht einfacher und für manche auch unübersichtlicher. Zum einen gehe es um den einheitlichen Plan Rhein-Neckar und zum anderen um die konkrete Umsetzung der sich ergebenden Möglichkeiten. Die kritischen Punkte wurden in der Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes dargelegt. Er informierte über die Exkursion in den Hunsrück. Um eine Konzentration zu erreichen, müsse man sich mit allen Beteiligten zusammensetzen. Er wies auf das notwendige Gespräch mit der Landrätin, den Verbandsbürgermeistern und dem Stadtvorstand hin. Auch müsse gemeinsam über eine Bürgerbeteiligung abgestimmt werden. Hierzu findet am 25. November 2015 ein Gespräch statt. Jetzt ginge es nur um eine Anregung.

 

Die SPD-Stadtratsfraktion stimmt der Vorlage zu. Ratsmitglied Dr. Kopf merkte an, dass es hier nur um eine Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie gehe. Er habe in der Planungsfunktion der Verbandregion Rhein-Neckar-Verbundes sowie in der Verbandsversammlung daran mitgewirkt. Er informierte, dass der Teilregionalplan Windenergie nach den rheinland-pfälzischen Vorgaben nur Vorranggebiete ausweisen darf und Ausschussgebiete nur dort, wo es die Landesebene es zulässt. Der Teilregionalplan lässt den Stadtwald weitestgehend außen vor. Damit habe man in der Kommune in der Hand, wo man Windenergie haben möchte oder auch nicht. Jedoch gibt es hierzu keine Aussagen. In der Vorlage fehlt ihm eine Erinnerung an die Beschlussfassung der letzten Legislaturperiode. Er erinnerte, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ebenso wie die Windenergie mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Man war sich auch mit großer Mehrheit einig, dass man tendenziell Windenergie im Wald zulassen wird. Auf Seite 4 der Sitzungsvorlage wurde auf ein Gutachten Bezug genommen. In der Vorlage fehlt ihm die Erinnerung an die Beschlusslage in der letzten Wahlperiode. Durch die gewünschte Bürgerbeteiligung müsste den Menschen klar gemacht werden, dass dann bereits getroffene Beschlüsse des Stadtrates eingeschränkt oder in eine andere Richtung gelenkt werden müssten.

 

Ratsmitglied Lerch wies darauf hin, dass bereits drei Positionen festgelegt wurden. Dies wäre zum einen, dass das Prädikat Biosphäre nicht gefährdet sein darf. Zweitens sind sie in dieser Sache nachhaltig für die Bürgerbeteiligung und drittens halten sie eine regionale Abstimmung für nachhaltig sinnvoll.

Die CDU-Stadtratsfraktion stimmt der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Hartmann dankte Ratsmitglied Dr. Kopf für die Ausführungen. Seiner Meinung nach hätte man den Ausdruck des politischen Willens mit einfließen können. Zur Bürgerbeteiligung möchte er wissen, wie man sich das vorstellen soll. Schließlich können die Landauer Bürger nur für Landau abstimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth stimmte der Vorlage zu. Zur Bürgerbeteiligung erklärte er, dass sie nicht einfach umsetzbar sei. Da es ein emotionales und wichtiges Thema ist, müssen die Bürger mitgenommen werden.

 

Für Ratsmitglied Dr. Migl wurde die Stellungnahme kritisch verfasst. Dies lässt der Verwaltung die Möglichkeit offen, ob sie auf dem Taubensuhl Windräder errichten. Die UBFL-Stadtratsfraktion habe mit dem Standort Taubensuhl Schwierigkeiten. In der Ebene halten sie die Flächen für geeigneter. Beim Thema Bürgerbeteiligung müssen sie nun konkreter werden. Man muss sich jetzt zusammensetzen und über gemeinsame Anträge das Ganze bearbeiten. Sie stimmen der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Mosebach sieht die Windkraft kritisch, da es keine Speichermöglichkeiten gibt. Der Vorlage stimmen sie jedoch zu.

 

Der Vorsitzende merkte an, dass man sich eine rein emotionale Entscheidung nur dann erlauben kann, wenn man der Meinung ist, dass der Strom nur durch die Steckdose kommt. Sei man aber der Ansicht, dass man aus der Kernkraft heraus muss, dann müssen auch erneuerbare Energien im Einzugsgebiet geschaffen werden. Um eine Konzentration zu erreichen und um eine wirtschaftliche Nutzung zu erzielen, müssen Gespräche mit den Verbandsgemeinden geführt werden. Eine Bürgerbeteiligung muss mit der Landrätin und den Bürgermeistern besprochen werden. Danach könnte es zur Abstimmung wieder in den Rat eingebracht werden.

 

Bürgermeister Hirsch erklärte, dass wesentliche Entscheidungsmerkmale noch nicht vorliegen. Er machte deutlich, dass das Land nicht steuernd eingreifen wird. Sie werden lediglich unterstützend bei einer innerkommunalen Abstimmung tätig. Aus dem Symposium heraus habe man festgestellt, dass der Informationsfluss für die Bürgerbeteiligung sehr wichtig sei. Deshalb müssen sich alle an einen Tisch setzen. Hier sollte das Gesamtkonstrukt vorgestellt werden. Danach können alle abstimmen.

 

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt, stimmt der Hauptausschuss einstimmig