Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1.          Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenplan „Estienne et Foch – B4c“ unter Zugrundelegung der folgenden Eckpunkte fortzuschreiben bzw. auszuarbeiten und den städtischen Gremien zum abschließenden Beschluss vorzulegen:

§   Auf den Baufeldern 24 und 25 (siehe Anlage 1) werden künftig Einfamilienhäuser (Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser) ausgewiesen. Insgesamt - inkl. den Baugruppenprojekten und den  bisher getätigten Vergaben – werden im „Wohnpark Am Ebenberg“ ca. 100 Einfamilienhäuser entstehen.

§   Der Nachweis der Stellplätze für die vorgesehenen Baukörper erfolgt bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten (Stadtvillen, Geschosswohnungsbau) in erster Linie in einer (Gemeinschafts-)Tiefgarage. Bei Einfamilienhäusern sind oberirdische Stellplätze in Garagen oder Carports sowie ausnahmsweise, bzw. soweit es städtebaulich und gestalterisch vertretbar ist, offen vor dem Gebäude zulässig.

§   Die optionierte Baufeldgröße der Baugemeinschaft „Passiv- und Plusenergiehäuser“ ist auf der Grundlage der Fortschreibung des Rahmenplans durch die Verwaltung zu prüfen und zu korrigieren. Die Absichtserklärung der Baugemeinschaft „Passiv- und Plusenergiehäuser“ ist daraufhin anzupassen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.          Die Verwaltung wird beauftragt, für den Geltungsbereich des Rahmenplans „Estienne et Foch – B4c“ eine Gestaltungssatzung inkl. Gestaltungsfibel zu erarbeiten, den städtischen Gremien vorzustellen und zum Beschluss vorzulegen.

 

Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 13 Ja- und 3 Nein-Stimmen:

3.          Das Bestandsgebäude 108 wird bei der Fortschreibung des Rahmenplans nicht berücksichtigt und nach der Landesgartenschau 2015 abgebrochen.

 

Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen:

4.          Das Bestandsgebäude 133 wird bei der Fortschreibung des Rahmenplans nicht berücksichtigt und nach der Landesgartenschau 2015 abgebrochen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 1. Oktober 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man wolle den Wohnpark Am Ebenberg erfolgreich entwickeln. Dabei sei klar, dass man den Rahmenplan auch immer wieder fortschreiben müsse. Zeiten und Bedürfnisse würden sich ändern. Es gebe einen hohen Bedarf an Reihen- und Kettenhäusern, die man dort realisieren könnte. Wenn man es vernünftig machen wolle, gehöre dazu auch die Wegnahme der Panzerhalle und der ehemaligen Wäscherei. Der Beschluss des Stadtrates, über diese Gebäude erst nach der Landesgartenschau zu entscheiden, sei zu einem Zeitpunkt gefallen, als man noch von einer Landesgartenschau 2014 ausging, die jetzt beendet wäre. Jetzt aber sei die Landesgartenschau 2015. Man habe die Möglichkeit, während der Landesgartenschau in die Vermarktung zu gehen. Hierfür brauche man ein Konzept. Daher sei es nicht unredlich, wenn man sich an der Jahreszahl orientiere und nicht am Beschluss „nach der Landesgartenschau“. Wenn man den Wohnpark erfolgreich vermarkten wolle, dann müsse man die Entscheidung zur Panzerhalle und zur ehemaligen Wäscherei heute treffen. Sollte jemand für den Erhalt der Panzerhalle sein, könne es aber nicht sein, dass die Stadt Landau dies subventioniere. Der Prozess „stadt-weiter-bauen“ sei der Prozess der Bürgerbeteiligung, der aber leider kaum wahrgenommen werde. Er bittet um Zustimmung zu dieser Vorlage im guten Gefühl, dass man diesen Bereich sehr sorgsam entwickle.

 

Ratsmitglied Eichhorn erinnerte, dass diese Vorlage der Bauverwaltung eine Reaktion auf den Antrag der CDU vom 13. November 2012 sei. Hierfür danke er der Bauverwaltung. Der CDU gehe es um die Möglichkeit der Ansiedlung junger Familien. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage in allen Punkten zu.

 

Für Ratsmitglied Dr. Ingenthron ist die Entscheidung zu den beiden Bestandsgebäuden nachvollziehbar. So könne man den Weg der weiteren Vermarktung zeitnah gehen. Die SPD-Stadtratsfraktion lege Wert darauf, dass auch andere Wohnformen wie beispielsweise die Blockbebauung, in diesem Gebiet möglich werden. Sie stimmen der Sitzungsvorlage im Kern zu. Intensiv habe man in der Fraktion den Punkt 3 diskutiert. Hier bat man um getrennte Abstimmung über die beiden Bestandsgebäude. Dem Abriss der Panzerhalle stimme man geschlossen zu, bei der ehemaligen Wäscherei gebe es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten. Bei diesem Gebäude sehe man Vermarktungsmöglichkeiten.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass die Verwaltung die Mitglieder der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion mit der Vorlage überzeugt habe. Deshalb werde man zustimmen. Wermutstropfen sei der Verlust einiger Bäume.

 

Ratsmitglied Freiermuth hielt es für wichtig, dass Wohnraum geschaffen werde. Es komme auf den Gesamtblick an. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl kritisierte, dass die Öffentlichkeit nicht beteiligt sei. Es habe keine Bürgerbeteiligung stattgefunden. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde der Vorlage nicht zustimmen. Sie sei dafür, dass man auch die Möglichkeit für Einfamilienhäuser aufnehme. Ob es aber 100 und genau an der Stelle sein müsse, wage sie zu bezweifeln. Es könne ja sein, dass sich noch mehr Interessenten für diese Gebäude finden als jetzt schon bekannt sei. Man investiere ja auch Steuergelder, damit man die beiden Gebäude während der Gartenschau  nutzen könne. Die Bevölkerung sollte beteiligt werden, ob diese den Abriss der Gebäude für richtig halte. Sie denkt, dass man eine Einzelhausbebauung auch unter dem Erhalt dieser Gebäude machen könne. Punkt 3 der Vorlage sollte im Stadtrat entschieden werden. 

 

Ratsmitglied Mosebach teilte mit, dass die AfD-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zustimmen werde.

 

Ratsmitglied Schmitt war nicht der Auffassung, dass man das ganze Konzept ändern müsse, wenn man ein Gebäude erhalten möchte. Beide Gebäude, sowohl die Panzerhalle als auch die ehemalige Wäscherei hätten eine historische Bedeutung. Für beide Gebäude gibte es auch eine private Nachfrage. Ein Investor könnte sich eine gewerbliche Nutzung vorstellen. Der Erhalt dieser Gebäude sei in jedem Fall die ökologischere Variante als ein Abriss. Die Bevölkerung habe ein Interesse an historischen Gebäuden, wie die Diskussion um Werk 38 gezeigt habe.

 

Der Vorsitzende bat darum, vernünftig zu entscheiden. Es bleiben viele historische Gebäude erhalten. In der alten Wäscherei gebe es auch erhebliche Altlasten. Es werden nicht bedenkenlos Gebäude abgerissen, sondern man versuche ein gut durchdachtes Konzept mit neuen und alten Gebäuden.

Die qm-Preise für ein Grundstück liegen bisher in Landau zwischen 180 und 220 Euro. Eine stärkere Bürgerbeteiligung wie der Diskussionsprozess der Baugruppen habe es noch nicht gegeben.

 

Ratsmitglied Schmitt fragte, ob es rechtlich in Ordnung sei, wenn der Hauptausschuss heute einen Beschluss des Stadtrates aufhebe.

 

Herr Kamplade machte deutlich, dass der Hauptausschuss heute der Verwaltung den Auftrag erteilt, auf Grundlage dieses Beschlussvorschlages tätig zu werden. Voraussichtlich im März werde man dem Stadtrat den fortgeschriebenen Rahmenplan zum Beschluss vorlegen.

 

Über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages wurde getrennt abgestimmt.

 

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss mit 15 Ja- und 1 Nein-Stimme: