Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung des Landes das Innenstadtentwicklungskonzept Landau (Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 BauGB und § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

2.            vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung des Landes für einen Teilbereich des Innenstadtentwicklungskonzepts (Anlage 6) die Ausweisung eines Stadtumbaugebietes „Aktives Stadtzentrum Landau“.

3.            Die Verwaltung wird beauftragt,

a.       die erforderlichen Abstimmungen mit dem Land vorzunehmen, die erforderlichen Änderungswünsche einzuarbeiten und die abschließende Zustimmung des Ministeriums / der ADD einzuholen,

b.      für den Fall wesentlicher inhaltlicher Änderungen durch die ADD, den Bauausschuss zu informieren und bei Bedarf einen Änderungsbeschluss durch den Stadtrat einzuholen,

c.       die bestehenden Sanierungsgebiete in der Innenstadt abzuschließen,

d.      auf Basis des vorgelegten Konzeptes die Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beantragen und

e.      den Beschluss des Stadtumbaugebietes „Aktives Stadtzentrum Landau“ nach Zustimmung des Landes bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 13. November 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die innerstädtische Mobilität viele Punkte hätte und sehr wichtig sei. Hierzu gehöre der Öffentliche Personennahverkehr, Verkehrsregelungen, Fahrradwege und auch Parkplatzangebote. Er halte es nicht für sinnvoll, es bruchstückhaft anzugehen. Man sollte es zusammenfassen und ein gesamtes Mobilitätskonzept zu erarbeiten.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man die Verwaltung hier nicht überzeugen müsse. Er habe bereits eine neue Abteilung Mobilität gebildet. Es seien bereits Angebote für ein Mobilitätskonzept und ein Parkraumbewirtschaftungskonzept abgefragt. Er  gehe davon aus, dass man im 1. Quartal 2015 hier zu einer Beauftragung kommen könne.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler fand es gut, diese Frage nochmal neu anzugehen. Der Antrag der CDU impliziere, dass man derzeit nicht arbeiten könne. Dem sei aber nicht so. Am Radwegekonzept könne man weiter arbeiten.

 

Herr Kamplade gab weitere Erläuterungen. Es gebe insgesamt 3 Dinge. Das eine sei ein Innenstadtentwicklungskonzept, über das man heute entscheide. Dies umfasse nicht nur den Bereich Verkehr, sondern alle Dinge die die Innenstadtentwicklung betreffen. Ein zweites sei das Mobilitätskonzept, das hier integriert sei. Dieses Mobilitätskonzept beziehe sich auf alle Verkehrsarten. Das Parkraum-bewirtschaftungskonzept gebe es bereits und werde ständig fortgeschrieben. Die Parkraumstudie, um die es jetzt gehe, sei ein Teil des Mobilitätskonzeptes. Im Moment verhandle man mit der Aufsichtsbehörde, ob man diese Konzepte gefördert bekomme.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag als erledigt ansehe, wenn diese  Parkraumstudie Teil des Mobilitätskonzeptes werde.

 

Ratsmitglied Dr. Migl wollte wissen, welche Auswirkungen die Aufhebung des Sanierungsgebietes auf die Förderkulisse habe. Dies insbesondere im Blick auf das Haus am Maulbeerbaum.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass dies für den Maulbeerbaum die Förderbedingungen deutlich verschlechtere. Allerdings sei man hier mit der ADD noch im Gespräch. Wenn man die Fördermöglichkeiten für das Haus am Maulbeerbaum deutlich verschlechtere, werde man das Sanierungsgebiet Altstadt Südwest natürlich nicht komplett aufheben. Für Privatmaßnahmen werde künftig über einen Verfügungsfonds gefördert. Bei Maßnahmen im öffentlichen Raum ändere sich durch den Programmwechsel nichts. Das Problem sei, dass man neue Förderinstrumente brauche, weil die bisherigen Töpfe leer seien.         


Der Stadtrat beschloss einstimmig: