Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Landau in der Pfalz“ (Ausbaubeitragssatzung) vorzulegen, die die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG und des OVG Koblenz berücksichtigt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Einziehung der im Februar für 2015 fälligen Vorausleistungen für den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen bis zum Inkrafttreten der Änderungssatzung auszusetzen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 25. November 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt erklärte, dass wiederkehrende Beiträge eine schwierige Sache seien. Er sei aber erfreulich, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kleinere Abrechnungsgebiete gebildet werden müssten. Dadurch könne der Bürger Maßnahmen in seinem Gebiet bzw. seinem Stadtteil besser nachvollziehen. Es sei sicher sinnvoll, bei Straßenbaumaßnahmen die Kosten auf viele Köpfe zu verteilen. Allerdings sollten die Gelder dann gerecht und streng nach Bedarf ausgegeben und nicht für Prestigeobjekte verwendet werden. Dieses Vertrauen fehle der UBFL, daher lehne man die Sitzungsvorlage ab.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die allermeisten Bürger Vertrauen hätten. Es lohne nicht, über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu streiten. Man müsse dies umsetzen, wobei es schwieriger werde, nach rein sachlicher Ebene Straßenbaumaßnahmen umzusetzen. Die Beträge, wie sie bisher erhoben werden, würden künftig nicht mehr ausreichen.        


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja,- 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: