Sitzung: 16.12.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: /020/2014
Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürgermeister
in der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2015 für die Stadtholding
Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:
1. Erfolgsplan T€ T€
Summe der Erträge
-
Betriebserträge 3.705
-
Zuwendungen 91
-
sonstiger Ertrag (ZZV) 53
-
Ergebnisübernahme 1 3.850
Summe
der Aufwendungen
-
Betriebsaufwand 6.337
-
Finanzaufwand 3 6.340
Gesamtergebnis
2015 T€ -2.490
2. Vermögensplan 2015
Summe
der Einnahmen 3.421
Summe
der Ausgaben 3.421
3. Stellenübersicht
Stellenmehrungen resultieren zum Teil aus einem am 22.1.2014 gefassten
Aufsichtsratsbeschluss (1) zum Teil aus der im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
letztmalig notwendig gewordenen Überführung von Arbeitnehmern aus der
SH-Service GmbH in die Muttergesellschaft (0,5).
4. Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO
RHP)
4.1 a) Betriebsmittelkreditermächtigung
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000 T€ festgelegt.
4.1 b) Kreditbedarf
entsprechend
Vermögensplan 2015 T€ 2.068 ***
***
rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Zuzahlungsvereinbarung (den Sockelbetrag
– siehe Ausführungen auf Seite 13 des Wirtschaftsplanes - überschreitend) +
Dividende.
Im
Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den
Aufsichtsrat
zu erteilen.
4.2 Finanzplan
2016– 2020
5. Beteiligung EnergieSüdwest AG
Im Bereich der Beteiligung ist insbesondere darauf
hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch keine Dividende in das
Planergebnis eingeflossen ist. Insgesamt kann für das Planungsjahr 2015
erwartet werden, dass der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG
sowie aus der Zuzahlungsvereinbarung das durch die operativen Verluste generierte
Liquiditätsdefizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH ausgleichen wird.
Handelsrechtlich wird es, ggf. durch eine Verrechnung mit den bisher
aufgebauten Gewinnvorträgen, nach wie vor möglich sein, ein positives
Bilanzergebnis auszuweisen. Unabhängig davon wird die Geschäftsführung im
Vollzug des Wirtschaftsplanes ein positives Ergebnis noch vor Verrechnung mit
Gewinnvorträgen anstreben.
Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom
19. November 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Die Stadtholding arbeite seit Jahren in Abhängigkeit von der Energie Südwest. Man werde künftig ein Stück weit auf Sicht fahren müssen. Die Energie Südwest investiere nachhaltig in die Energiewende. Dadurch würden Mittel, die aus dem Unternehmen selbst oder der Zuzahlungsvereinbarung zur Verfügung stehen, gebunden. Es werde eine Zeit dauern, bis Rückflüsse kämen. Daher wisse man nicht, ob im Jahr 2015 die Einnahmen ausreichen um die 2,5 Millionen Euro operativen Verlust auszugleichen. In den letzten Jahren habe man dafür aber Vorsorge getroffen, Schulden abgebaut und Gewinnvorträge vorgenommen. Dies ermögliche es, diese Durststrecke zu überwinden und zu gestalten.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: