Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2015 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:

 

1.      Erfolgsplan                                                                         T€                        T€

 

Summe der Erträge                                                       

 

       - Betriebserträge                                                         3.705                                       

       - Zuwendungen                                                                  91

       - sonstiger Ertrag (ZZV)                                                   53

       - Ergebnisübernahme                                                         1                    3.850

 

Summe der Aufwendungen

 

       - Betriebsaufwand                                                        6.337

       - Finanzaufwand                                                                   3                    6.340

 

Gesamtergebnis 2015                                                             T€                  -2.490

 

 

2.      Vermögensplan 2015

 

       Summe der Einnahmen                                                                            3.421

       Summe der Ausgaben                                                                              3.421

 

3.      Stellenübersicht

 

 

Stellenmehrungen resultieren zum Teil aus einem am 22.1.2014 gefassten Aufsichtsrats­beschluss (1) zum Teil aus der im Rahmen des Arbeitnehmer­überlassungsgesetzes letztmalig notwendig gewordenen Überführung von Arbeitnehmern aus der SH-Service GmbH in die Muttergesellschaft (0,5).

 

4.      Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO RHP)

 

4.1 a)     Betriebsmittelkreditermächtigung

              Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000 T€ festgelegt.

 

4.1 b)     Kreditbedarf

              entsprechend Vermögensplan 2015                         T€                    2.068  ***

 

         *** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Zuzahlungsvereinbarung (den Sockelbetrag – siehe Ausführungen auf Seite 13 des Wirtschaftsplanes - überschreitend) + Dividende.

 

              Im Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den

              Aufsichtsrat zu erteilen.

 

4.2         Finanzplan 2016– 2020

 

5.      Beteiligung EnergieSüdwest AG

 

Im Bereich der Beteiligung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch keine Dividende in das Planergebnis eingeflossen ist. Insgesamt kann für das Planungsjahr 2015 erwartet werden, dass der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG sowie aus der Zuzahlungsvereinbarung das durch die operativen Verluste generierte Liquiditätsdefizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH ausgleichen wird. Handelsrechtlich wird es, ggf. durch eine Verrechnung mit den bisher aufgebauten Gewinnvorträgen, nach wie vor möglich sein, ein positives Bilanzergebnis auszuweisen. Unabhängig davon wird die Geschäftsführung im Vollzug des Wirtschaftsplanes ein positives Ergebnis noch vor Verrechnung mit Gewinnvorträgen anstreben.

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom

19. November 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Die Stadtholding arbeite seit Jahren in Abhängigkeit von der Energie Südwest. Man werde künftig ein Stück weit auf Sicht fahren müssen. Die Energie Südwest investiere nachhaltig in die Energiewende. Dadurch würden Mittel, die aus dem Unternehmen selbst oder der Zuzahlungsvereinbarung zur Verfügung stehen, gebunden. Es werde eine Zeit dauern, bis Rückflüsse kämen. Daher wisse man nicht, ob im Jahr 2015 die Einnahmen ausreichen um die 2,5 Millionen Euro operativen Verlust auszugleichen. In den letzten Jahren habe man dafür aber Vorsorge getroffen, Schulden abgebaut und Gewinnvorträge vorgenommen. Dies ermögliche es, diese Durststrecke zu überwinden und zu gestalten.         


Der Stadtrat beschloss einstimmig: