Herr Thiel begrüßt Herrn Müller vom Institut für sozialpädagogische Forschung in Mainz (ISM).  Seit 2002 führen das Land Rheinland-Pfalz und die 41 rheinland-pfälzischen Jugendämter das Projekt „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ mit dem ISM durch. Diese umfangreiche statistische Erhebung und ihre Auswertungen dienen den Jugendämtern seit Jahren als Steuerungs- und Planungsinstrument. Die jährlich erstellten Profile für jedes Jugendamt geben detailgenau Auskunft über die verschiedenen Hilfesegmente im Jugendhilfebereich.

 

Herr Müller stellt die wesentlichen Daten für das aktuelle Profil des Jugendamtes Landau in einer Power-Point-Präsentation vor. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten eine Ausfertigung der Präsentation mit der Niederschrift.

 

Frau Schwarzmüller interessiert, was die Gründe für den gegensätzlichen Trend „hohe Fallzahlen – niedrige Geburtenzahlen“ sein könnten. Herr Müller erläutert,  dass dies u.a. darin begründet sein kann, dass heute mehr auf die Erziehung geachtet wird und viele schneller professionelle Hilfen suchen. Auch vorhandene Armutslagen begünstigen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe.

 

Frau Kern erkundigt sich, warum im interkommunalen Vergleich einige Städte besser als andere gestellt sind, obwohl es klare Gesetze gebe. Herr Müller antwortet, dass trotz gesetzlicher Grundlagen Einzelentscheidungen getroffen werden müssen, ob und welche Hilfen gewährt werden.

Weiterhin fragt sie nach, ob es Kontrollen oder Beweise bezüglich der Annahme gibt, dass vermehrte ambulanten Hilfen zu einer Verringerung bei den stationären Hilfen führen. Herr Müller führt aus, dass Bedarfe, die verhindert wurden, nicht messbar sind.  Es sind jedoch Trends erkennbar, dass ein Zusammenspiel der einzelnen Hilfesegmente zu erwarten ist.

 

Zu einer Nachfrage von Herrn Barlang erklärt Herr Müller, dass Heimerziehung und Vollzeitpflege unterschiedliche Hilfen sind.

Frau Kern interessiert, wer die Kosten für die Integrationshilfe in Schulen übernimmt. Herr Eisenstein teilt mit, dass sich das Land zu 10 % an den Kosten beteiligt; den Rest übernimmt die Kommune.

 

Frau Maroc möchte wissen, ob eine Inobhutnahme zwangsläufig eine Herausnahme aus der Familie bedeutet. Herr Eisenstein antwortet, dass es sich bei der Inobhutnahme oft um eine vorläufige Maßnahme zum Schutz der Kinder handelt und dann geprüft wird, welche weitere Hilfemaßnahmen möglich sind. Im Rahmen eines notwendigen Sorgerechtsentzuges ist es möglich, nur einen Teil, z.B. die Gesundheitsfürsorge zu entziehen.

 

Herr Thiel ergänzt, dass oft langwierige Verfahren erforderlich sind, bis Familien Hilfeangebote annehmen oder diesen zustimmen.

 

Frau Follenius-Büssow erkundigt sich, durch wen Kindesschutzfälle gemeldet werden. Herr Eisenstein teilt mit, dass in Landau die meisten Meldungen aus der Nachbarschaft oder Verwandtschaft erfolgen, gefolgt durch Meldungen aus Krankenhaus und Polizei. In ca. 30 % der Fälle liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, in weiteren 30 % zeigt sich ein Hilfebedarf, bei den restlichen Meldungen ist keine Maßnahme des Jugendamtes erforderlich.

 

Herr Thiel interessiert, ob aufgrund der erhobenen Daten Empfehlungen für Landau möglich sind.

Herr Schmitt denkt, dass weitere Präventivmaßnahmen und ein Ausbau der Schulsozialarbeit hilfreich wären. 

 

Herr Müller erläutert, dass Landau den eingeschlagenen Weg fortsetzen solle und weiterhin auf eine gute personelle Ausstattung des Jugendamtes achten solle. Im ambulanten Bereich ist die Stadt gut gerüstet; der Pflegekinderbereich sei noch ausbaufähig. Auch die Schulsozialarbeit könnte, soweit politisch und haushaltstechnisch umsetzbar, gestärkt werden. Die Bereiche Kindertagesstätten, Schulen und Jugendarbeit sind gemeinsam zu betrachten und zu stärken.

Herr Eisenstein ergänzt, dass diese Schwerpunkte im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden. Die Unterstützung der Sprachförderung in den Kindertagesstätten helfe bei der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Mit den Mitteln für die Inklusion könne die Integration gem. § 35 a SGB VIII in Schulen gestärkt werden. Die im Profil erhobenen Daten sind ein wesentliches Steuerungselement für die Planung des Jugendamtes. Auch die Schulkinderbetreuung wird im kommenden Jahr ein wichtiges Thema sein. Ein weiterer  Ausbau der mobilen Schulsozialarbeit ist 2015 aufgrund der Haushaltslage nicht möglich.

 

Frau Follenius-Büssow erkundigt sich, ob es Erfolgsmessungen zum Ziel „Kein Kind soll verloren gehen“ gebe. Herr Müller verneint dies; wichtig sei es, Konzepte anzupassen und niedrigschwellige Angebote zu entwickeln. Herr Eisenstein fügt an, dass dies ein Handlungsfeld im Rahmen der Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“ sei.

 

Frau Thomas interessiert, ob es altersdifferenzierte Auswertungen für Menschen unter 25 Jahren gibt. Herr Müller teilt mit, dass entsprechende Zahlen vorliegen.

 

Herr Barlang fragt nach, ob eine Erhöhung der ambulanten Hilfen zwangsläufig eine geringere Zahl an Heimunterbringungen zur Folge habe. Herr Müller antwortet, dass dies nicht unbedingt der Fall sei, da jeweils Einzelentscheidungen getroffen werden müssen. Bei Kommunen mit einer hohen Zahl an sehr prekären Lebenslagen sei ggf. häufiger stationäre Hilfe notwendig.

 

Im Anschluss an die Diskussion dankt Herr Thiel Herrn Müller für seine Informationen und resümiert, dass Landau im Bereich der Jugendhilfe auf einem guten Weg sei.