Schriftliche Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Kindeswohlgefährdung

Eine Kopie der Anfrage erhalten die Ausschussmitglieder mit der Niederschrift.

 

Das Jugendamt nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Fallzahlen im Bereich der Kindeswohlgefährdung liegen bei jährlich ca. 100 Fällen. Bei ca. 30 % der  Meldungen liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, bei weiteren 30 % stellt sich ein Hilfebedarf heraus, bei den restlichen Meldungen ist keine Hilfe des Jugendamtes erforderlich.

Die Zahl der Meldungen zeigt, dass die Menschen zu Recht achtsam mit dem Thema Kindeswohl umgehen.

 

Zu 2.

Bezüglich der personellen Ausstattung des Allgemeinden Sozialen Dienstes steht das Jugendamt Landau im Vergleich aller kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im oberen Drittel. Insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alles Fachkräfte, sind mit dem Aufgabenbereich Kindesschutz betraut. Die meisten dieser Fachkräfte wurden zusätzlich als Kindesschutzfachkräfte ausgebildet. Vier weitere neue Mitarbeiterinnen des Jugendamtes absolvieren in den nächsten zwei Jahren die Ausbildung als Kindesschutzfachkraft.

 

Zu 3.

Die Aufgabe des Kindesschutzes ist somit auf alle Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, also auch auf die Fachdienste wie Jugendgerichtshilfe und Pflegekinderdienst, verteilt, die in Akutfällen in 2er Teams vor Ort fahren. Zusätzlich besteht im Jugendamt ein Bereitschaftsdienst und  den Kooperationspartnern steht die Nummer des Bereitschaftstelefons zur Verfügung.

 

Zu 4.

Meldungen im Rahmen des Kindesschutzes bearbeiten alle Fachkräfte in ihrem jeweiligen Bezirk. Dies ist im Dienstverteilungsplan verankert. Die Mitarbeiterin im Pflegekinderdienst war schon immer in Kindesschutzfällen involviert, ihr wurde nunmehr die Aufgabe übertragen. Hierdurch wurde der Pool an Fachkräften erweitert; es entstehen keine Nachteile bei der Fallbearbeitung in den einzelnen Fachdiensten.

Ggf. freiwerdende Stellen in diesem Bereich werden wieder besetzt.

 

Ergänzend zu diesen Ausführungen bietet Herr Eisenstein an, das Thema Kindesschutz in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses näher vorzustellen. Dies wird von den Mitgliedern begrüßt.

 

 

 

Information zur Verteilung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge

 

Der stellvertretende Vorsitzende informiert, dass die Bundesregierung auf Drängen einiger Bundesländer eine Gesetzesänderung zur Verteilung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen vorbereitet. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ab 2015 die Verteilung nach dem „Königsteiner Schlüssel“ erfolgt. Rheinland-Pfalz würde dann zu den „Nehmer-Ländern“ zählen und mehr als das Doppelte an minderjährigen Flüchtlingen aufnehmen. Dazu sollen zahlreiche Sonderregelungen im Kinder- und Jugendhilferecht erfolgen, wie z.B. die Einrichtung zentraler Anlaufstellen.

 

Diese Aufgabe wird die Jugendämter in Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen stellen, nicht nur bezüglich der  Versorgung und Unterbringung, sondern auch in Bezug auf den sorge- und ausländerrechtlichen Status der Jugendlichen.

 

Sach- und Personalkosten für diese neue Aufgabe sind ebenso wie mögliche Erstattungen noch nicht kalkuliert.

 

Frau Schwarzmüller fragt nach, wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge es zurzeit in Landau gibt. Herr Eisenstein antwortet, dass dies etwa 12 - 15  sind.

 

Frau Meder interessiert, ob auch in den Kindertagesstätten mit einer weiter ansteigenden Zahl von Flüchtlingskindern zu rechnen ist. Dies bestätigt Herr Eisenstein, da auch der Zustrom von Familien zugenommen hat.