Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die in der Anlage 1 aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3s LStrG) dem öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

Die hierin genannten Flächen sind in den beiliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. Dezember 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: