Sitzung: 16.12.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/095/2014
Gemäß § 36 des
Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die in der Anlage 1 aufgeführten
Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3s LStrG) dem öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Die hierin genannten
Flächen sind in den beiliegenden Lageplänen gekennzeichnet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. Dezember 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: