Wiederkehrende Beiträge

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das gesamte Stadtgebiet mit seinen Ortsteilen nicht als ein Abrechnungsgebiet gesehen werden kann. Die Ortsteile bilden jedes für sich eine Abrechnungseinheit. Deshalb müssen die wiederkehrenden Beiträge für den Abrechnungszeitraum 2014 – 2017 neu berechnet werden. Die im Bauprogramm 2014 – 2017 durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen bilden die Grundlage der Beitragsberechnungen. Für Queichheim bedeutet dies eine Ermäßigung von 59,3 % gegenüber den bisher erhobenen Beiträgen. Die Bürger von Wollmesheim müssen mit einer Erhöhung von 266,5 % rechnen.

 

Urnenstelen auf dem Friedhof Queichheim

Die Bestattungsformen in der heutigen Gesellschaft sind im Wandel. Die Urnenbestattungen nehmen stetig zu, auch in Queichheim. Es gibt Firmen die Stelenwände kostenfrei für 1 Jahr zur Verfügung stellen um sie den Bürgern vorzustellen. In Queichheim gibt es bereits Interessenten für diese Bestattungsform, die auch bereit sind Geld zu investieren.

 

Städtisches Gebäude in der Queichheimer Hauptstraße 72

Das GML plant umfassende Modernisierungsmaßnahmen (Heizung, Sanitär- und Elektroinstallationen) in 5 Wohnblöcken der Cornichonstraße. Um die Wohnungen in unbewohntem Zustand renovieren zu können, sollen Ausweichquartiere in städtischem Besitz renoviert werden. Dafür sollen die vier leerstehenden  Wohnungen in der Queichheimer Hauptstraße 72 saniert werden um dann als Ausweichquartiere zu dienen.

 

Baugebiet „Im Dorf“

Ein grober Plan liegt mittlerweile vor. Der Eigentümer des Grundstückes, welches als Zufahrt dienen soll, hat sein Grundstück bereits vermessen lassen.

 

Spielplatz

Die neuen Spielgeräte wurden mittlerweile installiert. Verschiedene Sicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls erledigt. Es ist eine Einweihungsfeier für 2015 geplant.