Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Landau in der Pfalz zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 11. Dezember 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Die bisherige Gefahrenabwehrverordnung sei 15 Jahre alt. In Gesprächen mit der ADD sei man von dort angehalten worden, bestimmte Teile zu trennen und in eine eigene Grünanlagensatzung zu überführen. Eine Änderung in der Gefahrenabwehrverordnung beziehe sich auf die Leinenpflicht für Hunde. Bei der Grün,- Spiel- und Sportanlagensatzung seien einige Details wie beispielsweise ein Hunde- und Alkoholverbot auf Spielplätzen geregelt. Hierzu gehöre auch ein Rauchverbot auf Spielplätzen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl wollte wissen, warum das Aufenthaltsverbot von alkoholisierten Personen in Parks herausgenommen wurde. 

 

Bürgermeister Hirsch entgegnete, dass dies ein Hinweis der ADD gewesen sei, dass das reine Trinken von Alkohol in Parks keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei.  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja,- 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung: