Sitzung: 15.01.2015 Beirat für Migration und Integration
Der Vorsitzende belehrte die Beiratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin.
Er verpflichtete jedes einzelne Ratsmitglied gemäß § 30 der Gemeindeordnung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.