Sitzung: 03.02.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/096/2014
Gemäß § 36 des
Landesstraßengesetzes (LStrG) wird die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete
Verkehrsfläche als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3s LStrG) ohne Widmungsbeschränkung
dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. Januar 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: