Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte kurz die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 12.01.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist und begrüßte zu diesem Thema Herrn Jörg Seitz von der Unteren Denkmalschutzbehörde, den gesamten Festungsbauverein, insbesondere die Berichterstatter Herr Frank Krämer (2. Vorsitzender des Festungsbauvereines) und Herrn Peter Weiler (Vorstandsmitglied), sowie Herr Dr. Thorsten Smidt vom Büro expo2508 aus Bonn. Als weitere Gäste zu diesem Thema begrüßte er auch Herrn Dr. Ulrich Himmelmann von der Generaldirektion Kulturelles Erbe, sowie Frau Kohl-Langer vom städtischen Archiv und Museum. Der Vorsitzende merkte an, dass man deutlich machen möchte, dass sich die Stadt Landau ihrer Verantwortung zur Landauer Festung stellt. Der Festungsbauverein wird als Partner gesehen, mit der gleichen Zielsetzung und er sieht alle gemeinsam auf gutem Weg. Er informierte, dass nun drei Vorträge folgen und man danach in die Diskussions- und Fragerunde übergehe.

Herr Seitz erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation zunächst, dass der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.09.2014 dazu führte, eine Unterschutzstellung der Festung auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes zu prüfen und die Auswirklungen zu benennen. Anlässlich des Antrages und aufgrund der Geschehnisse im Sommer 2014

wurde zunächst ein verwaltungsinterner Arbeitskreis „Festung“ unter der Leitung des Stadtbauamtes gegründet. Auf Veranlassung von Herrn Oberbürgermeister Schlimmer hat die Verwaltung aus diesem Kreis heraus in der Zwischenzeit die Erarbeitung eines Vermittlungskonzeptes in Auftrag gegeben –welches Herr Dr. Smidt später vorstellen wir - mit der Zielvorgabe, die  Erlebbarkeit der Festung für Besucher und Bewohner der Stadt Landau zu verbessern. Ebenfalls auf Veranlassung von Herrn Oberbürgermeister Schlimmer wurde die Restaurierung des Festungsmodells beauftragt. Diese ist inzwischen abgeschlossen. Zum Thema „Unterschutzstellung“ hat man sich in ersten Abstimmungen auf ein Konzept verständigt. Herr Seitz stellt klar, dass das Konzept eine vollständige Unterschutzstellung der im Boden liegenden Festungsreste nicht vorsieht. Es wird vorgeschlagen, dass

- die bisher noch nicht in der Denkmalliste erfassten oberirdischen bzw. aufgemessenen Festungsteile als Einzelkulturdenkmale ergänzt werden, soweit die fachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies erfolgt durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe als Einzelfallprüfung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zur Führung der Denkmalliste

- Die Ausweisung  einer Denkmalzone „Festung Landau“ in den unbebauten Bereichen der Landauer Parkanlagen (Savoyenpark, Goethepark, Schillerpark, Nordpark, Ostpark), in der alle bisher eingetragenen und fehlenden Festungsbauwerke und –mauern aufgelistet werden, sowohl die an der Oberfläche liegenden als auch die im Untergrund befindlichen. Dies erfolgt als Rechtsverordnung durch Beschluss des Stadtrates. Der Text soll so gefasst werden, dass problemlos weitere Teile ergänzt werden können.

- Auf dem gesamten Areal der ehemaligen Anlagen der Festung Landau wird ein fachlich definiertes und vertretbares Grabungsschutzgebiet eingerichtet. Diese Ausweisung wird öffentlich dokumentiert (z.B. Broschüre, Flyer) und kann so dem Bauherrn als erste Information dienen.

Zum zweiten Punkt des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion informierte Herr Seitz, dass eine erste grobe Aufnahme bereits erfolgt ist. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes ist eine langfristige Konzipierung, welche Bauwerke wann, zu welchen Bedingungen und Kosten wiederherzustellen sind, welche Betriebs- und Unterhaltskosten anfallen und welche Fördermittel eingeworben werden können, eine Aufgabe der nächsten Jahre. Der Vorschlag der Verwaltung geht dahin, sich zunächst auf das Vorhandene zu konzentrieren, statt neues dazu zu schaffen. Beispiel Pflegekonzept Fort/Queich, Vermittlungskonzept.

 

Zur Übernahme der Festung in die nationale Vorschlagsliste für die UNESCO-Welterbekommission hat die Verwaltung im Oktober eine entsprechende Anfrage zur Ermittlung der Voraussetzungen und Chancen an das zuständige Ministerium geschickt. Eine Antwort steht noch aus. Unabhängig von der Antwort des Ministeriums kann bereits jetzt festgestellt werden, dass ein solches Antragsverfahren mit hohen Kosten und hohem Personalaufwand verbunden ist; bei gleichzeitig ungewissem Ausgang des Antragsverfahrens.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Herr Seitz erläuterte Herr Weiler die Ziele, die Maßnahmen und die Visionen des Festungsbauvereins. Die drei wesentlichen Ziele des Vereins sind die Festung sichtbar, bewusst und erlebbar zu machen. Er verwies auf das Handout an die Bauausschussmitglieder, in dem alle Ziele  festgehalten wurden.

 

Herr Krämer stellte im Anschluss den Antrag des Festungsbauvereins nochmals heraus:

 

       Die Entscheidungen des Rats sollen im Bewusstsein der Geschichte gefällt werden, damit die Festungsreste für die Stadt und Ihre Geschichte als historisches Zeugnis erhalten bleiben.

       Die gesamte Festung Landau, inkl. der unterirdischen Teile, soll unter Denkmalschutz gestellt werden.

       Die Unterschutzstellung bedeutet Sicherheit für Investoren und Bürger, sie muss einhergehen mit einem Konzept zum Umgang mit diesen Anlagen, das Investoren Planungssicherheit vermittelt.

       Die noch vorhandenen Teile der Festung sollen erhalten und nach Möglichkeit erlebbar gemacht werden. Dazu gehören: das Fort, die Schleusenanlagen der Queich, die Lunette 41, der Albersweiler Kanal und alle weiteren Teile.

 

Herr Krämer merkte erfreut an, dass der Vorschlag der Verwaltung und der Antrag des Vereins nicht weit auseinander liegen. Er erläuterte, wie die Sitzungsvorlage der Verwaltung vom Verein bewertet wurde. Der Vorschlag ein Grabungsschutzgebiet einzurichten wird sehr begrüßt. Allerdings stellt sich die Frage nach der räumlichen Abgrenzung des Gebietes, warum man keine gesamte Denkmalzone herstellt und wer dies letztendlich bewertet und entscheidet. Die Denkmalzone sollte nicht nur in den Parkanlagen ausgewiesen werden. Der Verein wünscht sich eine Zusammenfassung zu einer gesamten Denkmalzone (Queich, Parkanlagen, Einzeldenkmale, rote Kaserne…). Er verwies in diesem Punkt auf ein weiteres Handout an die Bauausschussmitglieder mit einer vorläufigen Liste noch vorhandener bzw. teilweise vorhandener Funktionsteile der Festung. Außerdem fordert der Verein, dass die Stadt entscheiden soll, welche Teile der Festung erhalten bleiben sollen und nicht der Investor. Der Festungsbauverein könnte hierbei beratend tätig sein. Das Thema UNSECO ist für den Verein nur von zweiter Priorität. Der Festungsbauverein stellt sich jedoch die Grundsatzfrage, wie es sein kann, dass eine Anlage, die woanders Welterbestatus hat in Landau nicht mal unter Schutz steht. Im Anschluss informierte Herr Krämer ausführlich über die Zusammensetzung und Aufgaben des Vereines.

 

Danach erläuterte Herr Dr. Thorsten Smidt das erarbeitete Vermittlungskonzept der Festung Landau, welches aufzeigen soll, wie die Festung erlebbar gemacht werden kann. Unter anderem erläuterte er verschiedene Vermittlungsmaßnahmen wie ein Vermittlungsmodul, einen Orientierungsplan, Begleitung durch Identifikationsfiguren, eine Rubrik „Wussten Sie schon…?“ und eine iBeacon-Anwendung (App). Während der Landesgartenschau schlug er Maßnahmen zur Verknüpfung des Vermittlungskonzeptes vor. Eine Art „Vorab-Flyer“ mit Übersichtskarte oder einen Prototypen des Vermittlungsmoduls.

 

Der Vorsitzende sprach an alle Beteiligten seinen Dank aus und betonte, wie viel Arbeit in dem ganzen Prozess steckt. Wichtig ist, dass man mit den Darstellungen des Herrn Dr. Smidt beginnt, jedoch auch mit dem Wissen, dass die Umsetzung nicht innerhalb eines Jahres erfolgen kann. Er machte deutlich, dass die Untere Denkmalschutzbehörde mit der GDKE eng zusammenarbeite und der Festungsbauverein mit eingebunden wird mit dem Ziel, immer zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Er bat die Bauausschussmitglieder darum in dieser Sitzung nicht zu sehr ins Detail zu diskutieren, sondern diese ganzen Informationen zunächst einmal setzen zu lassen. 

 

Ratsmitglied Herr Lerch teilte mit, dass die Richtung der vorgeschlagenen Wege tendenziell zu begrüßen sind. Er fragte, ob viele Privatpersonen von der Erfassung der Denkmalzone betroffen wären und ob dies in größerem Umfang der Fall sein wird. Außerdem fragte er Herrn Smidt, was das Ganze kostet, würde man es so umsetzen wollen.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass man mit den betroffenen Privatpersonen bereits Gespräche führt, was auch sehr wichtig ist, um sie frühzeitig mit einzubeziehen.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron ist beeindruckt von der gesamten Ideensammlung. Man ist so auf gutem Weg, welcher viele
Chancen und individuelle (Teil-)Lösungen bereithält. Er sprach ein Lob an alle Beteiligten aus.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler stimmte den lobenden Worten von Herrn Dr. Ingenthron zu. Allerdings müsse man noch darüber diskutieren, welcher Weg nun eingeschlagen werden sollte. Geht man den einer Denkmalschutzzone oder folgt man dem Antrag des Vereins und stellt die gesamte Festungsanlage unter Schutz. Ihm persönlich sind bei den Vorträgen die Folgen, welche sich aus den Vorschlägen ergeben, zu kurz gekommen.

 

Ratsmitglied Herr Dürrpold bedankte sich ebenfalls bei allen Beteiligten. Er merkte an, dass dies ein Prozess sein wird, der ständig weiterentwickelt werden muss. Deswegen sollte er nicht zu „festgezurrt“ werden, damit immer Spielraum da ist.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt sprach auch seinen Dank an alle aus. Er findet es sehr erfreulich, dass alle zusammenarbeiten und begrüßt, dass was auf den Weg gebracht wird.

 

Der Vorsitzende stellt nochmals klar, dass das historische Interesse auch bereits in der Vergangenheit da war und nicht erst seit Bestehen des Vereins. Zum Rollenverständnis machte er deutlich, dass es keinen Schritt geben wird, ohne die inhaltliche Einbindung des Festungsbauvereines. Bei endgültigen Entscheidungen sicherte er zu, habe der Festungsbauverein auch die Möglichkeit im Bauausschuss nochmals zu Wort zu kommen.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, ob sich der Verein finanziell mit beteiligen könnte und ob die ADD dies so einstufe, dass die Mittel ohne Probleme für den Haushalt mit aufgenommen werden könnten. Außerdem wollte er wissen, ob es für einen solchen Prozess Fördertöpfe gibt.

 

Der Vorsitzende informierte, dass man im Haushalt 2015 50.000 Euro veranschlagt habe. Dies ist dem Bereich „freiwilliger Aufgaben“ zuzuordnen. Er ist guten Mutes, dass man dies gemeinsam so auch auf den Weg bekommt.

 

Herr Kamplade teilte mit, dass der Grundgedanke der gestuften Vorgehensweise, welchen Herr Dr. Ingenthron herausgestellt hatte ganz wesentlich ist, gerade  was das Vermittlungskonzept angeht. Jedoch auch bei dem Vorschlag der „Unterschutzstellung“ ist ein Stufengedanke der Hintergrund. Zunächst die Ausweisung der Denkmalzone in den unbebauten und komplett öffentlichen Bereichen –wonach keine Privatpersonen betroffen wären. Dann die Ergänzung der Denkmalliste sowie die Ausweisung eines Grabenschutzgebietes. Bei den letzten beiden Schritten wären auch Privatpersonen betroffen.

 

Ratsmitglied Herr Eisold äußerte sich positiv zum Schatz, der in Landau gehoben werden soll. Er merkte an, dass beim Vorschlag des Vermittlungsmoduls, was er persönlich sehr schön fand, der Vandalismus (Grafitischutz) im Hinterkopf sein sollte. Besonders habe ihm der Vorschlag der Begleitung durch Identifikationsfiguren gefallen. So kann man am besten vermitteln, wie die Leute damals gelebt haben.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für diesen letzten, wichtigen Hinweis von Herrn Eisold. Dieser macht nochmals klar, dass es hier nicht nur um ein paar Steine geht.

 

Herr Dr. Smidt erläuterte, dass eine Kostenschätzung noch nicht vorliegt. Man ist aber derzeit am Erarbeiten. Mit dem genannten Budget wolle man die Vorabmaßnahmen während der Landesgartenschau finanzieren. Was das Thema Grafitischutz angeht,  gibt es verschieden Möglichkeiten. Allerdings habe man nie einen 100%igen Vandalismusschutz.

 

Herr Dr. Himmelmann (Generaldirektion Kulturelles Erbe)  stellte fest, dass die Festung Landau überirdisch wenig erlebbar ist, unterirdisch jedoch umso massiver. Nach interner Abstimmung hat man sich bei der GDKE darauf geeinigt, dass man dieses Projekt sehr stark gemeinsam und in enger Abstimmung mit der Verwaltung betreuen möchte. Das Instrument eines Grabungsschutzgebietes ist sehr geeignet um alle Interessen, auch die des Festungsbauvereines, mit einzubinden und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Auf diese Weise rettet man auch mehr Denkmäler. Deshalb würde die GDKE diesen Weg gerne gemeinsam mit allen Beteiligten einschlagen.

 

Der Vorsitzende fragte im Anschluss nochmal die Mitglieder des Vereines, ob das Rollenverhältnis klar definiert und verstanden wurde. Der Festungsbauverein solle auch in Zukunft stets eingebunden werden  und bei endgültigen Entscheidungen die Möglichkeit haben im Bauausschuss Stellung zu nehmen. 

 

Die Herren Krämer und Weiler bestätigten dies.

 

Zum Schluss bedankte der Vorsitzende sich nochmals bei allen Beteiligten für die bisher so gut geleistete Arbeit. Er sieht den Prozess auf einem hervorragenden Weg.