Der Vorsitzende erteilte der Einwohnerin Frau Elfriede Bollinger das Wort.

 

Frau Bollinger trug vor, dass ihr Mann vor 30 Jahren verstorben sei. Das Friedhofsamt teilte ihr mit, dass sie die Pachtzeit für das Grab ihres Mannes verlängern könne oder das Nutzungsrecht zurückgeben kann.

 

Sie entschied sich für die Verlängerung der Pachtzeit, da auch Sie und ihre Tochter Anja Bollinger nach ihrem Ableben bei ihrem Vater die letzte Ruhe finden wollen. Herr Blumer der Leiter des Friedhofsamtes der Stadt Landau gab das Grab zur Nachpachtung frei. Jedoch teilte er mit, könne nur Sie als Ehefrau im Grab die letzte Ruhe finden ihre Tochter jedoch nicht.

 

Begründung hierfür ist, dass der Ortsbeirat Wollmesheim im Jahre 1997 folgenden Beschluß gefasst hat:

 

Da die beiden Grabfelder D I und D II sehr unterschiedlich angelegt sind und durch weitere Neubelegungen nie Ordnung hineinkommt, stellte der Ortsvorsteher den Antrag, die Grabfelder für Neubelegungen zu sperren. Die Grabstellen, die bereits angekauft, belegt und auch für Angehörige vorgesehen sind, könnten weiter benutzt und nachgepachtet werden. Der Ortsbeirat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

 

Nun habe Frau Bollinger erfahren, dass ihre Tochter Anja nicht als sog. Angehörige bezeichnet wird, und somit nicht bei ihrem Vater im Grab beigesetzt werden darf wenn es mal soweit wäre.

 

Frau Bollinger teilte mit, dass sie dies nicht hinnehmen werde.

 

Die schriftliche Stellungnahme von Frau Bollinger ist dieser Niederschrift als Anhang beigefügt.

 

Herr Kost teilte mit, dass er diesbezüglich mit Herrn Blumer Kontakt aufnehmen werde.