Zu dieser Thematik waren Herr Joritz Leiter des Rechtsamtes und Herr Kaiser vom Stadtbauamt eingeladen. Der Vorsitzende übergab Herrn Joritz das Wort.

 

Dieser erläuterte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die Folgen für Wollmesheim.

 

Die Jahre 2010 bis 2013 seien abgeschlossen und abgerechnet. Die 2. Phase sind die Jahre 2014 bis Ende 2017. Wollmesheim wird eine Abrechnungseinheit, das heißt alle Wollmesheimer Bürger müssen den Ausbau der Pinselstraße die sehr teuer war mit bezahlen. Es wurde ein Betrag von 0,37 Cent/m²pro Jahr in den Raum gestellt.

 

Eventuelle Härtefälle könnten in Raten zahlen, aber die wiederkehrenden Beiträge können keinesfalls erlassen werden.

 

Zur Zeit sind 2 Zahlungsmodelle zur Prüfung bei der ADD in Trier.

 

1. eine Zinslose Ratenzahlung oder

2. eine Stundung bis zum 31.12.2017 mit 2  Zinsen

 

Herr Kaiser teilte mit, dass die Bescheide mitten diesen Jahres raus gehen. Die Beträge mussten um 260 % erhöht werden.

 

Herr Altschuh monierte hierzu, dass die Pinselstraße schon längst gemacht worden wäre, wenn die Stadtverwaltung dies nicht immer rausgezogen und verschoben hätte, und nun mitten in der Maßnahme kommt die Erhöhung.

 

Herr Dicker meinte ob man den 1. Abschnitt 2010 bis 2013 nicht wieder „aufmachen“ könnte. Wollmesheim hat immer schön in den Topf bezahlt und die was dafür bekommen.

 

Hierauf sagte Herr Kaiser dass dies nicht möglich sei, da alle Bescheide bereits rechtskräftig seien.

 

Herr Boesche wollte wissen, ob Instandhaltungskosten auch dazu zählen, dies wurde von Herrn Joritz mit nein beantwortet.