Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stellungnahme zur Zweiten Teilfortschreibung des Landesentwicklungs-programms IV (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. Januar 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl bat um Erläuterungen, was mit Sonderregelungen zur Unterbringung von Asylbewerbern gemeint sei. Zudem wolle sie wissen, welche Konsequenzen es hätte, wenn die Planungshoheit für die Windkraftanlagen auf das Land übergehe.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass es sinnvoll sei, wenn das Land eine übergeordnete Planungshoheit wahrnehme. Man brauche den übergeordneten Blick des Landes.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass es seit einigen Monaten eine Sonderregelung zu Asylbewerberunterkünften gebe. Diese wären im Außenbereich privilegiert und zulässig. Dies sollte man klar stellen.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass man genau dies nicht wolle, denn das diene den Menschen nicht.

 

Ratsmitglied Freiermuth wies darauf hin, dass die Städte letztlich um genaue Regelungen zu Windkraftanlagen nicht herumkommen werden. Sonst bekomme man einen Wildwuchs, den man gerade nicht wolle.

 

Der Vorsitzende stimmte dem zu und machte deutlich, dass genau darauf das Land bei der Veranstaltung in Annweiler hingewiesen wurde.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass die Grünen die Empfehlung zu den Windrädern mittragen. Man müsse sich aber im Klaren sein, dass diese Nivellierung des LEP IV sehr viel Zeit brauche.     


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 41 Ja- und 1 Nein-Stimme: