Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 39, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion, die Friedhofsgebühren durch Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung auf den Stand vom 30. Juni 2010 zu reduzieren, ab.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 23. Januar 2015, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt begründete den Antrag. Dem Antrag liege eine Informationsvorlage zugrunde, die zunächst lediglich in den Ortsteilen beraten werden sollte. Er sei überrascht gewesen, dass man bei einem Betrag von 370.000 Euro nur eine Informationsvorlage mache. Die Kalkulation der Gebühren sei nach seiner Meinung unvollständig gewesen. Daher sei es im Sinne der Bürger logisch, die Gebührenerhöhung zurückzunehmen.

 

Bürgermeister Hirsch entgegnete, dass die Vorlage genau der Prognose bei den Friedhofsgebühren entspreche. Die 370.000 Euro ergäben sich aus dem Erlös aus den Grundstücksveräußerungen aus dem Friedhofsareal Godramstein. Ab dem Jahr 2015 müsse man damit rechnen, dass aufgrund der veränderten Bestattungskultur der Friedhofsetat in die negativen Zahlen gehen werde. Ziel sei es möglichst lange möglichst stabile Gebühren zu haben. Er empfehle ausdrücklich dem Stadtrat, diesen Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion abzulehnen.     


Der Stadtrat lehnte mit 3 Ja- und 39 Nein-Stimmen